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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kindergärten - Verein oder gGmbH
von: UB ()
Datum: 29.10.2012

Ich betreue einen eingetragenen gemeinnützigen Verein, der 2 Kindergärten und nun auch eine Krippe für KInder aus sozial schwachen Familien betreibt. Der Verein finanziert sich hauptsächlich über staatliche Fördergelder sowie zu einem geringeren Anteil aus den zumutbaren Betreuungsgeldern der Eltern und Spenden. Auf Grund der hohen laufenden (Personal-) Kosten sowie der sozialen Ausrichtung des Vereins ist keine Gewinnerzielungsabsicht , sondern nur eine Kostendeckung möglich und vorgesehen.
Auf Grund einer Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg vom 18.01.2011, die grundsätzlich eine unternehmerische Tätigkeit bei Betreiben von Kindergärten unterstellt, ergibt sich die Fragestellung, ob der Verein seinen derzeitigen Zweckbetrieb (Kindergarten/-Krippenbetrieb) in eine GmbH überführen muss bzw. sollte?

Für eine kurzfristige Rückantwort wäre ich sehr dankbar.

UB

Re: Kindergärten - Verein oder gGmbH
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 30.10.2012

In Einzelfällen hat das Amtsgericht Charlottenburg schon Vereine aufgefordert, um- oder auszugründen. Das scheint aber im Rahmen von Satzungsänderungen zu geschehen. Panik ist nicht angesagt. Wenn das Registergericht sich meldet, wird noch Zeit genug sein.
Der schlimmste Fall wäre der Entzug der Rechtsfähigkeit. Das hat bis auf die veränderte Haftungssituation keine dramatischen Folgen. Die Empfehlung wird lauten: Die Möglichkeiten der Rechtsformänderung oder Ausgründung in Ruhe prüfen und die erforderlichen organisatorischen Änderungen diskutieren.
Ein regelmäßiges Problem ist ja, dass bei der GmbH die Elterbeteiligung neu gestaltet werden muss, weil die Eltern sicher nicht alle Gesellschafter der GmbH werden können. Das Modell wird also wohl oft auf die Ausgründung in eine Tochter-GmbH und die Umwändlung des Trägervereins in einen Förderverein hinauslaufen.