Bekanntmachungen
von: Vereinsvorsitzender ()
Datum: 27.10.2012
Hallo, unser Sportverein beabsichtigt im Jahr 2013 auch Kurse/Workshops für Zumba® für
Kids und AROHA® zum Kennenlernen anzubieten. Für die Bekanntmachung der Kurse/Workshops wollen wir uns der Amtsblätter der umliegenden Städte bedienen. Nun wollen wir aber auch keine Urheberrechte bzw. vielleicht Lizenzrechte verletzen. Unsere Übungsleiter/ Instructor, sind im Besitz und haben die notwendigen Lizenzen/Zertifikate erworben bzw. an den Lehrgängen teilgenommen.
Besteht die Gefahr einer urheberrechtlichen Verletzung wenn wir die Kurse in dieser Form (Zumba® für Kids und AROHA® zum Kennenlernen) bekanntmachen?
Danke für die Antwort.