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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rechnungen ohne Absprache zahlen
von: OlgaP. ()
Datum: 10.10.2012

Als eingetragener Verein haben wir 1.Vorstand, 2.Vorstand , Schriftführer und Kassier.
Da viel Schreibkram zu erledigen ist haben wir auf Stundenbasis eine Freiberuflichen "Geschäftsstelleleiter"
beschäftigt. Dieser Mann hat jetzt zur Zahlung anstehende Rechnungen (berechtigte) ohne Benachrichtigung des Kassiererin komplett bezahlt und damit die Handlungsfähigkeit des Vereins stark eingeschränkt.
Darf er das ohne Rücksprache mit seiner Kassiererin und / oder dem 1.Vorstand ?

Re: Rechnungen ohne Absprache zahlen
von: ugoetze ()
Datum: 11.10.2012

Ob der Geschäftsführer Rechnungen bezahlen darf, hängt vom Umfang seiner internen Vollmacht ab. Wenn die Rechnungen berechtigt und fällig waren, ist in der Bezahlung keine Pflichtverletzung seiner Aufgaben zu erkennen.
Die Pflichtverletzung hat dann derjenige begangen, der die Aufträge veranlasst hat, obwohl der Verein nicht über ausreichende Mittel verfügt.