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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Privatinsolvenz
von: maxi ()
Datum: 30.09.2012

Hallo zusammen,
kann eine Person den Verein als 1.Vorsitzender führen wenn er in Privatinsolvenz ist?
vielen Dank für die Antwort im Voraus.
Gruß Maxi

Re: Privatinsolvenz
von: ugoetze ()
Datum: 01.10.2012

Ja, selbstverständlich kann er den Verein führen.
eine Privatinsolvenz ist geschaffen, um geordnet seine Gläubiger zu befriedigen.

Re: Privatinsolvenz
von: maxi ()
Datum: 01.10.2012

Danke für die schnelle Antwort.
Noch eine Frage dazu:
Haftet der geschäftsführende Vorstand (nach BGB) mit seinem Privatvermögen nicht bei grober Fahrlässigkeit?
Danke im Voraus
Gruß Maxi

Re: Privatinsolvenz
von: ugoetze ()
Datum: 01.10.2012

Ja, bei grobem Verschulden haftet "jeder" persönlich.
Was hat das mit dem Vereinsvorsitz zu tun?

Re: Privatinsolvenz
von: maxi ()
Datum: 02.10.2012

ugoetze schrieb:
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> Ja, bei grobem Verschulden haftet "jeder"
> persönlich.
> Was hat das mit dem Vereinsvorsitz zu tun?


Ich bin der Meinung,wenn man in Privatinsolvenz ist wäre ja bei dem Schuldner(im Falle eines schuldhaften Verhaltens beim Vorsitzenden des Vereines) vorerst nichts mehr zu holen,da andere Gläubiger ja schon längeren Anspruch hätten.Der Verein müsste zusehen wie er klar kommt. Dahingehend war auch meine Frage, ob denn der Vorsitz so einer Person anzuvertrauen wäre.Er würde sich bestimmt auch nicht Outen wollen und somit gravierende Informationen verschweigen.Oder muss/sollte er dies im Verein öffentlich darlegen?
Danke maxi