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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstandswahlen oder Auflösung des Vereins
von: suedmuer ()
Datum: 27.09.2012

Wir haben in diesem Jahr im April ein Mitgliederversammlung mit Vorstandswahl durchgeführt.
Der alte Vorstand wurde entlastet, aber zu einer Neuwahl ist es nicht gekommen mangels Kandidaten.
Auch zu einem späteren Zeitpunkt (Juni) konnte keine Vorstandswahl durchgeführt werden.
Jetzt mahnt das Amtsgericht und hat eine letzte Frist bis Ende Oktober gesetzt für Neuwahlen, ansonsten wird ein Zwansverwalter bestimmt.
Aus Gesprächen mit den Vereinsmitgliedern ist nicht deutlich zu erkennen, ob der Verein am Leben gelassen werden kann oder aufgelöst wird.
Frage:
Wenn ich jetzt zu einer Mitgliederversammlung einlade, kann ich gleichzeitig zu Neuwahlen oder Vereinsauflösung einladen?
Ab wann gilt der Verein als in Auflösung und die verbliebenen Vereinsmittel gehen dem Satzungsgemäßen Zweck zu?
Ich bin gespannt auf die Antworten :)

Re: Vorstandswahlen oder Auflösung des Vereins
von: suedmuer ()
Datum: 28.09.2012

Meinde Frage hat sich schon erledigt. Das ist in der Satzung geregelt.
Danke