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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungsänderung. Gemeinschaftliche Amtsausübung
von: teiwaz ()
Datum: 19.09.2012

Hallo

wir möchten unsere Satzung so ändern, das Ämter des Gesamtvorstandes (außer BGB-Vorstand) auch durch mehrere Personen gemeinsam (als Team) ausgeübt werden können. Entsprechend soll die MV natürlich auch Leute als Team wählen dürfen. Gibt es dafür Vorlagen/Empfehlungen bzw. Erfahrungen mit dem Amtsgericht?

Wir haben uns vorgestellt folgende Ergänzungen in unserer Satzung zu machen.
Unter MV:
11) Die Ämter des Gesamtvorstandes §14 1. c) - g) können von mehreren Personen gemeinschaftlich ausgeübt werden. Werden mehrere Personen zur gemeinschaftlichen Ausübung eines solchen Amtes vorgeschlagen so werden sie bezüglich der Wahl als ein Kandidat behandelt.

Unter Gesamtvorstand:
10) Werden mehrere Personen zur gemeinschaftlichen Ausübung eines Amtes des Gesamtvorstandes §14 1. c) - g) gewählt, so entfällt bei Abstimmungen im Gesamtvorstand auf das Amt weiterhin nur eine Stimme.

Außerdem in der Geschäftsordnung des Gesamtvorstandes
Wird ein Amt durch mehrere Personen gemeinschaftlich ausgeübt, so können diese bei allen Abstimmungen nur einstimmig eine Stimme abgeben. Bei geheimen Wahlen können die gemeinsamen Ämterträger aus ihrer Mitte einstimmig eine wahlberechtigte Person bestimmen. Besteht unter den Personen keine Einstimmigkeit ist die Stimme als Enthaltung zu werten.

Re: Satzungsänderung. Gemeinschaftliche Amtsausübung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.09.2012

Ich sehe bei diesen Regelungen kein Problem. Angepasst werden müssen aber eventuell die Regelungen zur Vertretungsberechtigung und zur Zahl der Vorstandsmitglieder.

Re: Satzungsänderung. Gemeinschaftliche Amtsausübung
von: ugoetze ()
Datum: 24.09.2012

Ich sehe als Gefahr, dass das Prinzip der Einstimmigkeit innerhalb der Gruppe zu Blockaden führen kann. Ansonsten bestehen rechtlich meinerseits keine Bedenken