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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Wer bezahlt die Rechnung?
von: C.S. ()
Datum: 18.09.2012

Ich bin am letzten Wochenende zum Vorsitzenden unseres Vereines gewählt worden. Bei der ersten Durchsicht der Bücher habe ich festgestellt, dass der bisherige Vorsitzende Aufträge vergeben hat und Waren bestellt hat ohne vorher den Vorstand oder die Mitglieder zu befragen. Im Nachhinein kam dann oft der Satz: ich habe bestellt oder in Auftrag gegeben.
Da die Rechnungen, auch die noch offenen Rechnungen sich im 5-stelligen Bereich befinden, ist meine Frage:
Muss der Verein die Rechnungen bezahlen? Oder kann ich den Ehemaligen privat belasten?
Lt. Satzung ist er und der Kassenwart der gesch. Vorstand.

Danke schon mal im Voraus

Claus Sieger

Re: Wer bezahlt die Rechnung?
von: ugoetze ()
Datum: 18.09.2012

Die Frage läßt sich nicht ohne Weiteres beantworten.
Grundsätzlich bedürfen Zahlungen des Beschlusses bzw. der Genehmigung durch den Vorstand. Diese Genehmigung kann auch pauschal, oder der Höhe nach generell oder nachträglich - aber auch durch konkludentes Verhalten erteilt werden.
Wenn der Verein die Anschaffungen benötigt, ist dem Verein kein Schaden entstanden, und ein Schadenersatzanspruch scheidet aus.
Der Vorstand insgesamt kann sein eigenes Versäumen der Kontrollpflicht nicht einseitig auf Anderer überwälzen.

Re: Wer bezahlt die Rechnung?
von: C.S. ()
Datum: 18.09.2012

Danke schon einmal für die Antwort.

Aber irgendwie ist das doch sehr unbefriedigend. Der Ehemalige hat Dinge beschafft oder in Auftrag gegeben, die Folgen haben.
Nur ein Beispiel: Das Vereinsgelände muss vergrößert werden, d.h. wiederum, dass das Grundstück erschlossen werden muss. Alles Dinge, die der Verein jetzt nicht finanziell wuppen kann.. Aber aufgrund der Machenschaften des Ehemaligen gemacht werden muss.

Gibt es da nichts, um irgend etwas aufzuhalten?

C.S.

Re: Wer bezahlt die Rechnung?
von: ugoetze ()
Datum: 19.09.2012

Antrag auf Berufung einer Mitgliederversammlung - ggf. nach § 37 BGB mit der erforderlichen Mehrheit als Berufung auf Verlangen einer Minderheit mit der Tagesordnung "Abberufung des Vorstands"

Auf der Mitgliederversammlung das Verhalten des Vorstands thematisieren und das Votum der MV einholen.

Re: Wer bezahlt die Rechnung?
von: C.S. ()
Datum: 19.09.2012

Das Problem ist ja, er ist ja kein Vorsitzender mehr und ich habe ihn "beerbt". Als neuer Vorsitzender sitze ich auf einem Haufen Ausgaben, die der Verein nicht oder nur sehr schwer tragen kann