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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinsgründung mit Problem des Vorstands
von: Holger Freiburg ()
Datum: 24.08.2012

Guten Tag,

nach Abschluß unserer Satzung und unmittelbaren Gründung des Vereins ist unser vorgeschlagene Vorstand mit seiner Firma pleite gegangen, mit der er vollumfänglich haftet und mit einer Gewerbeuntersagung seitens des Finanzamtes belegt wurden. Unsere Frage dazu: Kann bzw. darf man sich da als Vorstand überhaupt noch aufstellen/wählen lassen? Da der Vorstand ein Pflichtorgan bzw. den Verein als Geschäftsführer ect. nach außen hin vertreten soll.

Besten Dank im voraus für eure Hilfe

H.

Re: Vereinsgründung mit Problem des Vorstands
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.08.2012

Es gibt da kein Problem, der Vorstand ist ja in und mit dem Verein nicht gewerblich tätig

Re: Vereinsgründung mit Problem des Vorstands
von: Holger Freiburg ()
Datum: 24.08.2012

Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Es gibt da kein Problem, der Vorstand ist ja in
> und mit dem Verein nicht gewerblich tätig


Danke für die schnelle Antwort.

Wenn aber ein e.V. beim Amtsgericht eingetragen ist, mit St-Nr. sowie dem
Geschäftsführer - wie sieht dann die Rechtslage aus? Der Verein wird gewerblich
geführt und mit sieben Personen gegründet!


Gruß

Holger