Re: Vereinsgründung mit Problem des Vorstands
von: Holger Freiburg ()
Datum: 24.08.2012
Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Es gibt da kein Problem, der Vorstand ist ja in
> und mit dem Verein nicht gewerblich tätig
Danke für die schnelle Antwort.
Wenn aber ein e.V. beim Amtsgericht eingetragen ist, mit St-Nr. sowie dem
Geschäftsführer - wie sieht dann die Rechtslage aus? Der Verein wird gewerblich
geführt und mit sieben Personen gegründet!
Gruß
Holger