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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Gründung Verein mit zwei Abteilungen??
von: Worms ()
Datum: 16.08.2012

zusammen,

wir wollen einen Förderverein gründen und stehen vor folgender Frage: Können wir in unseren Verein quasi zwei Abteilungen bilden?

Wir möchten die Jugendabteilung und die aktive Abteilung in einem Verein bzw. unter eine Satzung bringen allerdings auch mit zwei getrennten Kassen: Jugend und aktive.

Kann man dies so problemlos in einer Satzung festlegen?!

Re: Gründung Verein mit zwei Abteilungen??
von: ugoetze ()
Datum: 21.08.2012

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> wir wollen einen Förderverein gründen und stehen
> vor folgender Frage: Können wir in unseren Verein
> quasi zwei Abteilungen bilden?
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> Wir möchten die Jugendabteilung und die aktive
> Abteilung in einem Verein bzw. unter eine Satzung
> bringen allerdings auch mit zwei getrennten
> Kassen: Jugend und aktive.
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> Kann man dies so problemlos in einer Satzung
> festlegen?!

Eine Regelung wäre eingeschränkt denkbar, wenn beide Vorstände vertretungsberechtigt nach § 26 BGB sind und die Zuständigkeiten über eine in der Satzung festgelegte Geschäftsordnung geregelt wird.
Es bleibt hierbei die Haftung für fehlende Überwachung bzw. bei Organisationsverschulden.

Sinnvoll ist eine Aufteilung nicht, da im Zweifel jedes Vorstandsmitglied für Fehler haftet und deshalb auch ein Eingriffsrecht in Entscheidungen der Abteilung haben muss.