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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mandatsverlust bei Überschreitung der Altersgrenze
von: Stefanseiner ()
Datum: 15.08.2012

Guten Tag,

ich bin im ehrenamtlichen Vorstand eines gemeinnützigen Kinder- und Jugendverbands tätig.
Unser Verband ist kein eigenständiger e.V. sondern als Untergliederung des Erwachsenenverband e.V. aufgeführt.

Am kommenden Wochenende stehen bei uns Vorstandsneuwahlen an, und ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass ein Kandidat, sollte er gewählt werden, innerhalb der regulär zweijährigen Amtszeit die per Satzung festgelegte Altersgrenze (30 Jahre) für Mitglieder im JUGENDVERBAND überschreiten wird und somit sein Mandat verlieren würde.

Nun meine Frage:
Besteht die Möglichkeit einen rechtsgültigen Passus in die Satzung mit aufzunehmen dass wenn ein Vorstandsmitglied zu dem Zeitpunkt der Wahl noch innerhalb der Altersgrenze liegt und erst während seiner Amtszeit diese überschreitet sein Amt bis zum Ende der Legislaturperiode weiterführen kann?

Nachfolgend die relevanten Auszüge aus der aktuellen Satzung (Name des Jugendverbands ersetzt durch JUGENDVERBAND)


§4 Mitgliedschaft
Mitglieder des JUGENDVERBANDS können darüber hinaus natürliche Personen (so genannte Direktmitglieder) ab 0 Jahren und bis zur Vollendung des 30ten Lebensjahres sein, die die Grundsätze, Ziele und Aufgaben des JUGENDVERBANDS anerkennen bzw. unter Anerkennung dieser aktiv am Verbandsleben teilnehmen und an deren Wohnort oder auf deren Kreis- oder Bezirksebene kein JUGENDVERBAND existiert.

-> genau hier ist eine Art Mitgliedschaftsbeendigungsautomatismus festgelegt


§ 7 Vorstand
1.) Der Vorstand wird von der JUGENDVERBANDS-konferenz für die Dauer von zwei Jahr/en gewählt.

Er besteht aus:
- der/dem Vorsitzenden
- zwei stellvertretenden Vorsitzenden
und weiteren
- 3 bis 8 Beisitzer/innen, wobei ein Mitglied des Vorstandes die Funktion des Schriftführers in der jeweiligen Sitzung übernimmt.


§ 8 Mandat und Mitgliedschaft
Mandatsträger/innen müssen Mitglieder des JUGENDVERBANDS sein. Wahlämter und Organmitgliedschaften (§ 5) sowie von Organen übertragene Mandate und Beauftragungen enden mit dem Ausschluss oder der Suspendierung einzelner oder aller Mitgliedschaftsrechte.

-> und genau hier lese ich eine Möglichkeit heraus die Legislaturperiode trotz Altersüberschreitung zu Ende zu führen da hier nur bei Ausschluss und Suspendierung die Wahlämter direkt aufgehoben werden.


Für Hilfe und Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

Re: Mandatsverlust bei Überschreitung der Altersgrenze
von: ugoetze ()
Datum: 21.08.2012

> § 8 Mandat und Mitgliedschaft
> Mandatsträger/innen müssen Mitglieder des
> JUGENDVERBANDS sein. Wahlämter und
> Organmitgliedschaften (§ 5) sowie von Organen
> übertragene Mandate und Beauftragungen enden mit
> dem Ausschluss oder der Suspendierung einzelner
> oder aller Mitgliedschaftsrechte.
>
> -> und genau hier lese ich eine Möglichkeit heraus
> die Legislaturperiode trotz Altersüberschreitung
> zu Ende zu führen da hier nur bei Ausschluss und
> Suspendierung die Wahlämter direkt aufgehoben
> werden.

Da nach der Satzung Mandatsträger Mitglied sein müssen, endet ein Vorstandsamt mit dem Ende der Mitgliedschaft.
Der überflüssige Satzteil bezüglich Verlust des Amts bei Ausschluss führt nicht zu einer Auslegung gegen den Wortlaut.
Eine Klarstellung in der Satzung ist sicherlich geboten.