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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Nicht abgesprochene Kapitalanlage
von: Wombat ()
Datum: 02.05.2012

Hallo,
ich benötige hier Ratschläge für die weitere Vorgehensweise:
Als Vorsitzender eines Fördervereines e.V. habe ich erfahren, dass der Kassierer ohne vorherige Absprache mit dem restlichen Vorstand den größten Teil des Vereinsvermögens in einen Hedge Fond investiert hat. Gewinne oder Verlust wurden noch nicht realisiert. Der Vorstand besteht aus 2 Vorsitzenden die alleine vertretungsberechtigt sind , dem Kassierer und dem Schriftführer. Ist hier Ihrer ein sofortiger Kassiererwechsel in Betracht zu ziehen? Eine mögliche außerordentliche Mitgliederversammlung mit Neuwahlen wirft zu viele Fragen bei den Mitglieder auf, hätte aber für einen Förderverein höchstwahrscheinlich fatale Folgen. Wer hat in einer ähnlichen Situation hier schon Erfahrungen gesammelt und kann mir weiterhelfen.

Re: Nicht abgesprochene Kapitalanlage
von: ugoetze ()
Datum: 03.05.2012

Geldanlagen sind in gemeinnützigen Organisationen mit Augenmaß vorzunehmen, da zu Einen die Gelder regelmäßig zeitnah für begünstigte satzungsgemäße Zwecke zu verwenden sind und da zum Anderen Verluste aus der Vermögensverwaltung zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen können.

Die Geldanlage hätte vorher vom Vorstand beschlossen werden müssen. Da das Vorstandsmitglied ohne Beschluss gehandelt hat, haftet es persönlich für alle sich aus der Geldanlage ergebenden Verluste. Der Vorstand ist verpflichtet, einen Regressanspruch durchzusetzen, da er sich ansonsten selbst schadenersatzpflichtig macht.

Re: Nicht abgesprochene Kapitalanlage
von: Wombat ()
Datum: 07.05.2012

Danke für den Beitrag.
Ich hätte gerne noch ein paar Meinungen dazu, ob dies ein Grund ist, dem Kassierer das Vertrauen zu entziehen, unabhängig davon ob die Sache mit Gewinn oder Verlust ausgeht.

Re: Nicht abgesprochene Kapitalanlage
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.07.2012

Das "Vertrauen entziehen" heisst entweder, einen Antrag aber Abberufung stellen oder - soweit das überhaupt gemacht wird - die Entlastung zu verweigern. Die genannten Handlungen berechtigen sicher dazu, Sie brauchen aber immer eine Mehrheit in der MV.