Re: Austritt aus Kleingartenverein, aber Behalten des Pachtgartens
von: Rosa ()
Datum: 08.04.2020
Hardy schrieb:
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1. Ist das möglich, wenn der Pachtvertrag "als Mitglied" abgeschlossen ist und in diesem Vertrag
keine Regelung betreffs Austritt enthält?
Ja, Pacht und Mitgliedschaft sind wie Hr. Pfeffer bereits schrieb - zwei unterschiedliche Rechsverhältnisse.
2. Gilt nicht der Grundsatz, dass Vertrag eben Vertrag ist und bei einem selbst gewollten
Austritt der Pachtgarten zu räumen bzw. zu übergeben ist?
3. Gibt es gesetzliche Regelungen, die die Beibehaltung des Pachtgartens ohne Mitglied zu
sein, ermöglichen?
Wenn der Pachtvertrag keine konkreten Regelungen zur Mitgliedschaft enthält, kann man als Mitglied austreten gem. Satzung und bleibt damit als Pächter bestehen.
Bevor dieser Schritt gemacht wird, sollte man in die Satzung bzw. Gebührenordnung des Vereins reinschauen. Hier könnte drin stehen, dass nach Austritt aus dem Verein erhöhte Kosten auf euch zu kommen könnten.
Mich würde es aber interessieren, warum man als Mitglied austreten möchte?