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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Art der Vorstandssitzung
von: Andreas19 ()
Datum: 20.11.2020

Unser Vorstand hatte zur Präsenzvorstandssitzung eingeladen. Fast alle Mitglieder hatten sich wegen Kontaktverbot geweigert, zu kommen. Darauf hat der Vorstand AM TAG DER SITZUNG vormittags auf Zoomkonferenz umgeschaltet, wieder haben sich mehrere Mitglieder geweigert, teilzunehmen, MITTAGS hat er dann auf Telefonkonferenz umgeschaltet, und wieder haben sich Mitglieder geweigert, daran teilzunehmen.

Das hat den Vorstand nicht gehindert, eine Sitzung der Geschäftsleitung als Telefonkonferenz durchzuführen und er hat mit den verbleibenden Mitgliedern Beschlüsse gefasst.

Ist das korrekt? Bzw. wie soll man darauf reagieren?

Re: Art der Vorstandssitzung
von: pfeffer ()
Datum: 20.11.2020

Virtuelle Sitzungen sind nach dem "Corona-Gesetz" ohne Satzungsgrundlage möglich. Wie die Sitzung durchgeführt wird, darüber entscheidet der Vorstandsvorsitzende. Das Verfahren war also zulässig.
Die Frage ist einzig, ob das Verfahren ohne Neueinladung gewechselt werden konnte.
Hier gilt: Ja, wenn es den Vorstandsmitglieder problemlos möglich war teilzunehmen. Die virtuelle Sitzung musste aber zeitgleich stattfinden, sonst läge eine Verschiebung vor und es hätte neu eingeladen werden müssen.

Re: Art der Vorstandssitzung
von: Andreas19 ()
Datum: 20.11.2020

Zwei Mitgliedern der Geschäftsleitung ist es nicht möglich per Zoom oder Telefonkonferenz teilzunehmen, können die vorab per mail ihre Stimme abgeben?
Sonst sind sie ja von allen Abstimmungen für jetzt und zünftig ausgeschlossen.

Re: Art der Vorstandssitzung
von: pfeffer ()
Datum: 20.11.2020

Ja, eine schriftliche Beschlussfassung vor (!) der virtuellen Sitzung ist möglich und sollte unbedingt eingeräumt werden. Wenn Vorstandsmitglieder aus technischen Gründen nicht teilnehmen können (unangemessene Erschwernis der Teilnahme), ist das ein Anfechtungsgrund.