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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Drohende Insolvenz wegen Corona (kommende Standardfrage)
von: Kizu ()
Datum: 30.10.2020

Ähnliche Problemstellungen ergeben sich wahrscheinlich gerade bei vielen Vereinen:

Nehmen wir an, ein Verein hat aufgrund der Corona-Schließungen im März/April 2020 keine Miete zahlen können. In den folgenden Monaten tritt eine Überschuldung ein (Bankguthaben ist kleiner als die Mietrückstände). Der Verein kann zwar jeden Monat eine laufende Mietzahlung stemmen, nur eben die Mietrückstände nicht verringern.

Der Vermieter ist nicht bereit, auf die Mietrückstände ganz oder teilweise zu verzichten. Aufgrund der Corona-Rechtslage kann der Vermieter aber vorerst nicht fristlos kündigen.

Der Vereinsvorstand hat zunächst noch keine Insolvenzantragspflicht läuft aber Gefahr, den „richtigen“ Zeitpunkt zu verpassen.

Meine Arbeitshypothese ist, dass der Vorstand bis zum Jahreswechsel erstmal „safe“ unterwegs ist.

A) Wie ist die Rechtslage Anfang Januar, wenn (voraussichtlich dauerhaft) die laufende Miete, nicht aber der Rückstand beglichen werden kann?

B) Wie verändert sich die Rechtslage gegenüber A) wenn absehbar ist, dass auch die laufende Miete innerhalb weniger Monate (Teile der Mitglieder/Untermieter springen ab) nicht mehr in voller Höhe geleistet werden kann? Oder die fest eingeplante Corona-Hilfe doch nicht genehmigt wird?

Wie viele Möglichkeiten hat ein Insolvenzverwalter? Könnte der bei A) den Vermieter zu einem teilweisen Mietverzicht zwingen oder ist hier ein „good-will“ des Vermieters im Rahmen eines Vergleichs zwingend erforderlich? (Soll jetzt keine Anleitung zur Mietminderung durch die Hintertüre werden.)

Re: Drohende Insolvenz wegen Corona (kommende Standardfrage)
von: pfeffer ()
Datum: 30.10.2020

Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags war nach dem "Corona-Gesetz" bis zum 30. September
2020 ausgesetzt. Das Gesetz wurde hinsichtlich der "Überschuldung" bis zum 31.12.2020 verlängert; wegen Zahlungsunfähigkeit besteht die Antragspflicht wieder seit dem 01.10.
Es ist ja auch noch nicht absehbar, wann die Krise endet und es droht eine persönliche Haftung des Vorstands.
Nicht jede Insolvenzmeldung führt zur Liquidation. Deswegen lieber zu früh als zu spät den Antrag stellen.



Edited 1 time(s). Last edit at 30.10.2020 by pfeffer.