Re: Satzungsänderung
von: gr2020 ()
Datum: 20.10.2020
Hallo Herr Pfeffer, danke für Ihre Mühe - ich versuche zu antworten:
o.k. habe ich mir im Prinzip auch so vorgestellt. nur gibt es hier die Besonderheit, dass nicht die Mitglieder in einer Mitgliederversammlung diese Satzung beschlossen haben, sondern ein sie repräsentierendes Vereinsorgan: die Delegiertenversammlung. Und „verrückterweise“ haben die sich mit der neuen Satzung „abgeschafft“. An ihre Stelle tritt nun die Mitgliederversammlung.
Nein, die Satzung wurde bisher auf keiner Mitgliederversammlung angekündigt oder vorgestellt, denn eine solche wurde in 2019 und 2020 vom Vorstand nicht durchgeführt.
Unbekannter Satzungstext – Schwierige Situation – es gab nur Vorlagen zu Änderungen und hier wurden Einwände getätigt, von denen die Zuständigen für den Beschlusss davon ausgingen, dass sie redaktionell aufgegriffen und in die Satzung eingearbeitet werden. Also: die Endfassung wurde denen, die für den Beschluss der Satzung zuständig waren, nicht vorgelegt. Sie erhielten sie erst auf Nachfrage bei Gericht – und dann kam das „Erwachen“.
Ja, Handlungsbedarf gibt es insoweit, als die Änderungen der Satzung auf Widerstand stossen und der Vorstand versucht, eine eingeforderte Mitgliederversammlung, auf der darüber debattiert werden soll, zu unterlaufen/zu verhindern.
In der registrierten Satzung steht – offenbar unbeanstandet – dass die Satzung mit Beschluss auch sofort in Kraft tritt. Deshalb Nachfrage: Ist vielleicht zu unterscheiden, ob Beschlüsse im Innenverhältnis auf der noch nicht registrierten Satzung gültig sein könnten? Also z.B. eine Neuwahl des Vorstands erst gültig mit Eintragung wird (weil Aussenverhältnis/Vertretung des Vereins hier tangiert wird), aber andere Beschlüsse, z.B. Höhe des Mitgliedsbeitrages gefasst werden können und gültig sind?