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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinsgründung
von: B.A.U ()
Datum: 18.10.2020

Eine juristische Person kann vollwertiges Vereinsmitglied sein. Sie kann auch Vorstandsposten besetzen und sich dabei z.B. vom Geschäftsführer vollmachtlich vertreten lassen. Ich gehe davon aus, dass dies auch innerhalb einer 1 Personen GmbH gilt. Könnte dann auch einen solche GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer und derselbe in seiner Eigenschaft als Privatperson einen nicht eingetragenen Verein gründen?

Re: Vereinsgründung
von: pfeffer ()
Datum: 18.10.2020

Ja, das geht.