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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
JHV auf das nächste Jahr verschieben
von: Rosenresli ()
Datum: 02.10.2020

Hallo zusammen,
die COVID-19-Gesetzgebung lässt es doch bis Ende 2020 zu, die JHV/MV zu verschieben. Wir halten unsere JHV immer im 1. Quartal des Jahres ab für das abgelaufene Jahr. D. h., jetzt wäre Anfang 2021 der nächste Termin für das abgelaufene Jahr 2020. Dies wird aber vermutlich durch Corona nicht möglich sein.
Überlegungen sind jetzt, diese Versammlung auf April 2021 zu verschieben. Unsere Satzung sagt: "Die JHV wird vom 1. V. im ersten Quartal des Jahres einberufen." Ist das jetzt ein Muss oder können wir das auf April verschieben - dann könnte das auch draußen stattfinden. Wäre ja aber nicht mehr das 1. Quartal.....
Es ist ja noch nicht bekannt, ob die Covid-19-Gesetzgebung über den 31.12.2020 verlängert wird .Und sollte Ende Januar die JHV stattfinden müssen, muss die Einladung rechtzeitig versandt werden bzw. die Mitglieder darüber informiert werden, dass die JHV verschoben wird.
Eine reine Online-Abstimmung bzw. via Skype etc. ist aufgrund der Vielzahl der Mitglieder und der nicht bei allen vorhandenen technischen Möglichkeit gar nicht möglich. Eine reine Briefwahl wird kaum möglich sein, da wir einige Satzungsänderungen verabschieden wollen.

Kann mir das jemand beantworten?
Viele Grüße
Rosenresli

Re: JHV auf das nächste Jahr verschieben
von: pfeffer ()
Datum: 03.10.2020

... die COVID-19-Gesetzgebung lässt es doch bis Ende 2020 zu, die JHV/MV zu verschieben.

# Nein, sie verlängert lediglich automatisch die Amtszeit des Vorstands.

Die Verschiebung ist aber jederzeit möglich. Genauer: Das Nichtabhalten hat keine unmittelbaren rechtlichen Folgen.