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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliederhauptversammlung im Umlaufverfahren
von: mgm ()
Datum: 16.09.2020

Guten Morgen zusammen,

bei unserem kleinen Dorfverein würde jetzt die Hauptversammlung anstehen, ich denke auf die Einladung werden nicht viele mit einem physischen Erscheinen reagieren. Wenn ich das BGB §32 Abs.2 richtig verstehe, könnte ich eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren durchführen, also komplett schriftliche Stimmabgabe.
D.h. ich würde Rechenschaftsbericht, Kassenprüferbericht, Aufstellung des Vorstandes (ist glücklicherweise ohne Änderung) jedem Vereinsmitglied zustellen und die Ergebnisse wieder einsammeln. Spricht da was dagegen ? Problematisch wird es nur, wenn es zu Gegenstimmen kommt (was ich nicht glaube), weil dann müsste ich dieses Prozedere solange wiederholen, bis alle glücklich sind.

Re: Mitgliederhauptversammlung im Umlaufverfahren
von: pfeffer ()
Datum: 16.09.2020

Das Verfahren ist durch das "Corona-Gesetz" vereinfacht worden. Danach genügt es, wenn mindestens 50% ihre Stimme abgeben.

Re: Mitgliederhauptversammlung im Umlaufverfahren
von: mgm ()
Datum: 16.09.2020

Noch besser. Danke.