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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ehrenmitglied
von: boernie53 ()
Datum: 23.08.2020

Hallo,
kann ich einem Vereinsmitglied die Ehrenmitgliedschaft auf Zeit verleihen? Das Ziel ist es ihn von einigen finanziellen Zahlungen ( z.B. Mitgliedsbeiträge) für eine bestimmte Zeit zu befreien. Oder kann er auf unbefristete Zeit Ehrenmitglied bleiben, aber zeitlich begrenzt die Zahlungen erlassen bekommen?

ich freue mich auf Antworten
boernie53

Re: Ehrenmitglied
von: pfeffer ()
Datum: 24.08.2020

Da hängt ganz von der Satzung ab. Sieht sie den Status eines Ehrenmitglieds vor?

Re: Ehrenmitglied
von: boernie53 ()
Datum: 24.08.2020

Ja, die Satzung erlaubt einzelnen Bürgern für besondere Leistungen zu Ehrenmitgliedern ernannt zu werden. Es steht leider nicht geschrieben, dass dadurch ein finanzieller Vorteil entstehen kann.

Re: Ehrenmitglied
von: pfeffer ()
Datum: 25.08.2020

Ich hätte keine Bedenken gegen ein Beitragsbefreiung, weil sich das aus dem Begriff Ehrenmitgliedschaft durchaus ableiten lässt. Weitere Abweichungen von der Regelmitgliedschaft lassen sich aber wohl nicht begründen. Das gilt insbesondere für die zeitliche Begrenzung der Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft kann also nicht einfach wieder entzogen werden, sondern endet regulär.