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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Endet eine Kontovollmacht bei Amtsniederlegung/Abwahl?
von: Ramona Franke ()
Datum: 19.08.2020

Lieber Herr Pfeffer, liebe Vereinsexperten,

was passiert eigentlich mit einer Bankvollmacht, die den Vorsitzenden (einziger Vorsitzender, von den Einschränkungen des § 181 BGB befreit) für ein Vereinskonto bevollmächtigt, wenn der Vorsitzende sein Amt niederlegt, bzw. wenn die MV beschließt, dass er nicht mehr Vorsitzender sein soll und seine Kontovollmachten per sofort enden.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Ramona

Re: Endet eine Kontovollmacht bei Amtsniederlegung/Abwahl?
von: Rosa ()
Datum: 19.08.2020

Bei Abwahl eines Vorsitzenden mit Bankvollmacht in einer MV sind folgende Schritte zu veranlassen:

1. Zur Bank gehen mit dem Protokoll und Beschluß der MV
2. zum Notar um die Änderung im Registeramt vollziehen zu lassen

Die Bankvollmacht erlischt nicht automatisch. Solange wie ihr nicht bei der Bank wart und die Veränderungen kundgetan habt, kann der Vorsitzende immer noch über das Konto agieren.

Re: Endet eine Kontovollmacht bei Amtsniederlegung/Abwahl?
von: Ramona Franke ()
Datum: 19.08.2020

Danke für die schnelle Antwort. Ja, er könnte noch, aber dürfte er auch? Ich meine; besteht die Bankvollmacht noch im juristischen Sinne oder endet sie mit dem Amt automatisch? Viele Grüße und einen schönen Abend

Re: Endet eine Kontovollmacht bei Amtsniederlegung/Abwahl?
von: pfeffer ()
Datum: 20.08.2020

Was endet, ist nicht die Vollmacht gegenüber der Bank, aber die Verfügungsberechtigung über das Vereinsvermögen. Der Vorstand macht sich also haftbar, wenn er weiter Zahlungen tätigt.



Edited 1 time(s). Last edit at 20.08.2020 by pfeffer.