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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rechte von Fördermitgliedern
von: Janick ()
Datum: 01.06.2020

Angenommen in der Satzung steht folgendes:

- Alle Mitglieder haben das Recht, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen, seine Einrichtungen zu nutzen sowie an den Veranstaltungen teilzunehmen.

Das soll nun dahingehend geändert werden, dass Fördermitglieder nur eingeschränkte Rechte haben:

- Ordentliche Mitglieder haben das Recht, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen, seine Einrichtungen zu nutzen sowie an den Veranstaltungen teilzunehmen.
- Fördermitglieder haben das Recht, die Leistungen des Vereins eingeschränkt in Anspruch zu nehmen, seine Einrichtungen zu nutzen sowie an den Veranstaltungen teilzunehmen. Näheres regelt der Vorstand.

Oder eine alternative Formulierung:

- Alle Mitglieder haben das Recht, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen, seine Einrichtungen zu nutzen sowie an den Veranstaltungen teilzunehmen. Für Fördermitglieder gelten Einschränkungen. Näheres regelt der Vorstand.

Wäre das rechtens? Natürlich dürfen sie auch an der Mitgliederversammlung teilnehmen.

Re: Rechte von Fördermitgliedern
von: pfeffer ()
Datum: 02.06.2020

Ja, wenn die Satzung, das so regelt, geht das.