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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Geschäftsordnung
von: JürgenK ()
Datum: 14.05.2020

Hallo,

vielfach wird in Vereinssatzungen auf eine Geschäftsordnung verwiesen (z.B bei Regelungen zu regelmässigen Sitzungen von 'engerem' oder 'erweitertem' Vorstand, von Sub-Abteilungen, etc).

Meine Frage: worauf bezieht sich denn eine G.O.? Ich meine präziser: ist der Begriff, der Inhalt, was kann / darf / darf nicht in einer GO geregelt werden, eigentlich irgendwo im BGB niedergelegt? Oder ist der Begriff 'GO' nicht (in irgendeinem Sinne) genormt, also "schwammig" (wie es ja leider oft mit deutschen Gesetzen so ist) ?

Was ist also "Geschäftsordnung" überhaupt für ein (juristischer) Begriff?

Danke für informative Beiträge

JK

(PS: ich selber bin kein Jurist !)

Re: Geschäftsordnung
von: pfeffer ()
Datum: 14.05.2020

Man spricht allgemein von Vereinsordnungen und meint Nebenordnungen außerhalb der Satzung. GO beziehen sich dabei auf Vereinsorgane.
Vereinsordnungen können alles regeln, was nicht die Satzung regeln muss.
So kann z.B. eine GO des Vorstands nicht ein Stichentscheidungsrecht des Vorsitzende ermöglichen oder die Beschlussfähigkeit der Vorstandsitzung regeln. Ebenso wenig kann eine Ehrenordnung Ausschlussgründe festlegen.

Re: Geschäftsordnung
von: Rosa ()
Datum: 14.05.2020

Eine Geschäftsordnung (Abkürzung: GO, englisch rules of order, rules of procedure) ist die Gesamtheit aller Richtlinien und Regeln, die sich insbesondere ein Kollegialorgan zum Zwecke eines systematischen Arbeitsablaufs gibt.

Es braucht auch keine GO zu geben. Dann wird ein sogenanntes Gewohnheitsrecht praktiziert. Im Vorstand hat jeder seine Aufgabe, die in der Regel konkret festgelegt sind.