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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Nicht bekanntes Vereins-Organ
von: JuergenK ()
Datum: 14.05.2020

Guten Tag , ich habe heute noch eine Frage.

Zunächst die Vorbemerkung: unser Verein hat (vor > 50 Jahren) einmal ein Erbe erhalten. Dazu wird (seit ich in dem Verein bin, seit >25 Jahren) regelmässig ein sog. "Vermögensausschuss" auf der Mitgliederversammlungen gewählt (ähnlich turnus mässig, also ca alle 3 Jahre; dies sind auch - soweit ist ja alles sauber - nicht in sonstigen Ämtern befindliche Mitglieder).

Zusätzlich zu dem erweiterten Vorstand kommen eben diese Mitglieder des Verm.ausschusses zusammen (soll heissen: sie kommen >zusätzlich< zu den Vorstandssitzungen mit dazu), um z.B in den letzten 10-15 Jahren zu entscheiden, in welchen Sparanlagen/Festgeldern/Kommunalobligationen etc) das Geld angelegt werden soll (heutzutage gibt es ja keine Zinsen mehr)

Meine Frage: in unserer Satzung finde ich allerdings keine Festlegung oder "Definition" eines solchen Vermögensausschusses.

Ist so ein Gremium (oder sagt man "Organ" ?) denn nicht "zwingend" in der Satzung aufzuführen (zusammen mit Rechten, Pflichten, und so weiter, wie z.B. Wahlperioden, Ersatzmitglieder) ?

JK

Re: Nicht bekanntes Vereins-Organ
von: pfeffer ()
Datum: 14.05.2020

Grundsätzlich kann es neben des Satzungsorganen auch weitere freiwillige Organe geben.
Wenn die aber nicht in der Satzung verankert sind, haben sie keine verbindlichen Rechte. So kann z.B. der "Vermögensausschuss" dem Vorstand keine Vorgaben machen.

Re: Nicht bekanntes Vereins-Organ
von: Rosa ()
Datum: 14.05.2020

JuergenK schrieb:
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> Meine Frage: in unserer Satzung finde ich allerdings keine Festlegung oder "Definition" eines solchen Vermögensausschusses.
> Ist so ein Gremium (oder sagt man "Organ" ?) denn nicht "zwingend" in der Satzung aufzuführen (zusammen mit Rechten, Pflichten, und so weiter, wie z.B. Wahlperioden, Ersatzmitglieder) ?>

Wie Pfeffer bereits schrieb: Können auch freiwillige Organe vorhanden sein.
Sie haben aber nicht das Recht an einer Leitungssitzung (LS) teilzunehmen, wenn sie nicht eingeladen wurden. Es ist vom Vorteil, wenn in regelmäßigen Abständen die Entscheidunggen dieses Organs ein Thema in einer LS ist, denn der Vorstand hat nicht nur gegenüber dem FA Rechenschaft abzulegen, sondern vorallem der MV. Der Vorstand wird hier in die Pflicht genommen nicht der Vermögensausschuß.