Tagesmitglieder und Mitgliederversammlung
von: janick ()
Datum: 09.05.2020
Hallo,
darf man Tagesmitglieder per Satzung von der Teilnahme an der Mitgliederversammlung ausschließen?
Wenn man ihnen die Teilnahme erlauben würde, dann würde das aber ohnehin nur zutreffen, wenn die Tagesmitgliedschaft zufällig am Tag der Mitgliederversammlung noch gültig wäre, richtig?
Nimmt man also am Tag der Mitgliederversammlung keine Tagesmitglieder an, würde sich diese Frage gar nicht stellen.
Danke.