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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Tagesmitglieder und Mitgliederversammlung
von: janick ()
Datum: 09.05.2020

Hallo,

darf man Tagesmitglieder per Satzung von der Teilnahme an der Mitgliederversammlung ausschließen?

Wenn man ihnen die Teilnahme erlauben würde, dann würde das aber ohnehin nur zutreffen, wenn die Tagesmitgliedschaft zufällig am Tag der Mitgliederversammlung noch gültig wäre, richtig?
Nimmt man also am Tag der Mitgliederversammlung keine Tagesmitglieder an, würde sich diese Frage gar nicht stellen.

Danke.

Re: Tagesmitglieder und Mitgliederversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 11.05.2020

Kein Mitglied kann von der Teilnahme an der MV ausgeschlossen werden. Die Teilnahme ist nämlich das Mindestrecht jedes Mitglieds. Wer nicht teilnehmen darf, kann kein Mitglied sein.

Es müssen nur die Mitglieder eingeladen werden, die zum Zeitpunkt der MV noch Mitglied sind. Das kann sich kurzfristig ändern.

Warum gibt es dieses Tagesmitgliedschaften?
Oft steckt dahinter eine Konstruktion, die ohnehin nicht funktioniert (steuerlich oder auch z.B. gaststättenrechtlich) oder unnötig ist.



Edited 1 time(s). Last edit at 11.05.2020 by pfeffer.

Re: Tagesmitglieder und Mitgliederversammlung
von: janick ()
Datum: 11.05.2020

pfeffer schrieb:
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> Warum gibt es dieses Tagesmitgliedschaften?
> Oft steckt dahinter eine Konstruktion, die ohnehin
> nicht funktioniert (steuerlich oder auch z.B.
> gaststättenrechtlich) oder unnötig ist.

Idee war, dass auch Nicht-Mitglieder an Veranstaltungen teilnehmen können. Also eine zeitlich befristete Mitgliedschaft, die nach 24 Stunden automatisch endet.

Re: Tagesmitglieder und Mitgliederversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 11.05.2020

Welche Veranstaltungen sind das? Und warum werden Nichtmitglieder ausgeschlossen?