Re: Abmahnung
von: Rosa ()
Datum: 05.05.2020
boernie53 schrieb:
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>Nun ist der Schnitt bis Oktober untersagt (NABU).
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet unter anderem, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September geschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Das Verbot betrifft allerdings nur radikale Eingriffe. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben nach § 39 Abs. 5 BNatSchG auch in den Sommermonaten erlaubt.
Der Pächter kann noch im Oktober den Baum runterschneiden.
> Kann ich ihm bei der jetzt folgenden Abmahnung, zum November die Kündigung des Pachtvertrages
ankündigen, falls er nicht sofort nach Ende der Schonzeit zurück schneidet?>
Wie oft hast du ihm bereits eine Abmahnung erteilt? In der Regel ist es richtig schwierig einen Pächter wegen eines nicht zurück geschnittenen Baumes zu kündigen. Hat er noch mehr Vergehen, die bereits angemahnt wurden?
Ich würde ihm noch einmal einen Termin setzen mit der Ankündigung, wenn er bis zu diesem Zeitpunkt den Baum nicht runterschneidet - der Baum gefällt wird, da in einer Kleingartenanlage Nadelgehölze nicht erlaubt sind.