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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Anrechnung Übungsleiter Hartz IV
von: VeNi ()
Datum: 29.04.2020

Hallo,

bei uns im Verein ist jemand sehr aktiv tätig, der jedoch nur 100€ monatlich für die Übungsleitertätigkeit nimmt, auch wenn er mehr verdient hätte. Er sagt, dass im alles weitere gekürzt würde. Ist das so korrekt?
Grundsätzlich stimmt das für sonstiges Einkommen, aber ich finde keine zuverlässige Quelle, die das aktuell für steuerfreie Einkommen wie den Übungsleiterfreibetrag bespricht.

Vielen Dank im Voraus!

Re: Anrechnung Übungsleiter Hartz IV
von: pfeffer ()
Datum: 29.04.2020

Die Nichtanrechnungsgrenze erhöht sich hier auf 200 Euro.
Das ist durch die Rechtsprechung mittlerweile mehrfach klargestellt worden.

Re: Anrechnung Übungsleiter Hartz IV
von: Mieze ()
Datum: 01.05.2020

Hallo,

da man nichts über die weiteren Einkommensverhältnisse weiß, kann man nichts dazu sagen. Steuerfrei heißt ja nicht, ob etwas auf andere Einkünfte oder Leistungen angerechnet wird.

Als Beispiel Arbeitslosengeld. Man darf --je nach Alter und Dauer der Arbeitslosigkeit-- etwas dazu verdienen, ohne Kürzung des Arbeitslosengeldes. Dabei ist es unerheblich, ob es steuerfreie oder steuerpflichtige Einnahmen sind. Genauso ist es bei bestimmten Renteneinkünften.

Liebe Grüße aus Berlin
von Renate