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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Anfrage
von: boernie53 ()
Datum: 29.04.2020

Hallo, habe den Vereinsbrief gelesen. Eine Virtuelle Mitgliederversammlung mit rein elektronischen Geräten kommt bei uns leider, teils mangelnder Kenntniss des Umganges mit diesen Geräten, nicht in Frage. Da wir weiter keine dringende Beschlüsse zu fassen haben, als die Entlastung des Vorstandes ergibt sich die Frage, ob wir den Mitgliedern den Rechenschaftsbericht brieflich zuschicken und bei Einverständnis die entsprechende Antwort ebenfalls schriftlich zurück senden lassen können.
Wenn ja, wäre die Wahl eines Schriftführers auf diesem Weg auch möglich?

boernie53

Re: Anfrage
von: pfeffer ()
Datum: 30.04.2020

Ja, das wäre eine schriftliche Beschlussfassung.
Dann müssten aber mindestens 50% der Mitglieder ihre Stimme abgeben.
Ich sehe aber bei der Entlastung keine zeitliche Dringlichkeit. Es geht ja nur um die Innenhaftung.

Re: Anfrage
von: boernie53 ()
Datum: 30.04.2020

Vielen Dank. Zeitlich wäre es nicht dringend erforderlich, aber "es wäre vom Tisch".