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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungsprüfung vorab
von: janick ()
Datum: 22.04.2020

Hallo,

hat man einen Anspruch darauf, die Satzung eines zu gründenden Vereins oder zumindest den Vereinszweck vorab vom Amtsgericht auf Korrektheit prüfen zu lassen?


Vielen Dank
janick

Re: Satzungsprüfung vorab
von: Dominik ()
Datum: 22.04.2020

Ich würde dir empfehlen auch eine Prüfung durchs Finanzamt zu machen,

Re: Satzungsprüfung vorab
von: pfeffer ()
Datum: 22.04.2020

Leider hat das AG keine Prüfpflicht. Es lehnt die Satzung lediglich ab, das aber mit Begründung.

Re: Satzungsprüfung vorab
von: janick ()
Datum: 22.04.2020

Dominik schrieb:
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> Ich würde dir empfehlen auch eine Prüfung durchs
> Finanzamt zu machen,

Das ist aber nur bei gemeinnützigen Vereinen möglich.

Re: Satzungsprüfung vorab
von: janick ()
Datum: 22.04.2020

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Leider hat das AG keine Prüfpflicht. Es lehnt die
> Satzung lediglich ab, das aber mit Begründung.

Sind Änderungen dann immer kostenpflichtig oder nur wenn diese gravierend sind?

Re: Satzungsprüfung vorab
von: Rosa ()
Datum: 22.04.2020

janick schrieb:

> Sind Änderungen dann immer kostenpflichtig oder nur wenn diese gravierend sind?


Eine Eintragung ins Vereinsregister ist immer kostenpflichtig, egal ob es die erste Satzung ist oder eine Änderung dazu, da diese immer notiriell beglaubigt werden muss.

Die Prüfung durch das FA sollte auf alle Fälle im Vorfeld gurchgeführt werden. Denn diese kann auch noch Änderungen vorschlagen. Ist die Satzung i.O. dann erhaltet ihr einen Bescheid.

Re: Satzungsprüfung vorab
von: janick ()
Datum: 23.04.2020

Rosa schrieb:
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> Eine Eintragung ins Vereinsregister ist immer
> kostenpflichtig, egal ob es die erste Satzung ist
> oder eine Änderung dazu, da diese immer notiriell
> beglaubigt werden muss.

Mir ging es um Beanstandungen bei der Ersteintragung des Vereins. Hat man hier die Möglichkeit nachzubessern?

> Die Prüfung durch das FA sollte auf alle Fälle im
> Vorfeld gurchgeführt werden. Denn diese kann auch
> noch Änderungen vorschlagen. Ist die Satzung i.O.
> dann erhaltet ihr einen Bescheid.

Das geht aber nur bei gemeinnützigen Vereinen.

Re: Satzungsprüfung vorab
von: Rosa ()
Datum: 24.04.2020

janick schrieb:
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> Mir ging es um Beanstandungen bei der Ersteintragung des Vereins. Hat man hier die
Möglichkeit nachzubessern?>


Wenn das Registeramt Beanstandungen hat in Bezug auf die Satzung, wird sie das euch mitteilen. Wenn die Beanstandungen nicht eingearbeitet sind, solange wird die Satzung nicht registriert im Amt.

Im Internet findet man die eine oder andere Satzung, vielleicht auch für euren Zweck.

Re: Satzungsprüfung vorab
von: Rosa ()
Datum: 25.04.2020

Rosa schrieb:
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> janick schrieb:
> --------------------------------------------------
> Mir ging es um Beanstandungen bei der Ersteintragung des Vereins. Hat man hier die Möglichkeit nachzubessern?>

> Wenn das Registeramt Beanstandungen hat in Bezug auf die Satzung, wird sie das euch mitteilen. Wenn die Beanstandungen nicht eingearbeitet sind, solange wird die Satzung nicht registriert im Amt.>


Beanstandungen m u s s man nachbessern, sonst wird sie nicht angenommen. Wenn man in diesem Zuge noch einige andere Pasagen rein- oder rausnehmen möchte, ist dies durch aus möglich.