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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Austritt aus Kleingartenverein, aber Behalten des Pachtgartens
von: Hardy ()
Datum: 06.11.2011

Hallo,
unabhängig von den Austrittsgründen hat ein Kleingärtner in einem gemeinnützigen Gartenverein die o.g. Absicht.
Meine Fragen:
1. Ist das möglich, wenn der Pachtvertrag "als Mitglied" abgeschlossen ist und in diesem Vertrag keine Regelung betreffs Austritt enthält?
2. Gilt nicht der Grundsatz, dass Vertrag eben Vertrag ist und bei einem selbst gewollten Austritt der Pachtgarten zu räumen bzw. zu übergeben ist?
3. Gibt es gesetzliche Regelungen, die die Beibehaltung des Pachtgartens ohne Mitglied zu sein, ermöglichen?
Danke für die Antwort!

Re: Austritt aus Kleingartenverein, aber Behalten des Pachtgartens
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.11.2011

Generell sind das Mitgliedschaftsverhältnis und der Pachtvertrag zwei unterschiedliche und getrennte Rechtbeziehungen. Nur die Satzung oder der Pachtvertrag könnten beiden koppeln, d.h. der Pachtvertrag regelt als Sonderkündigungsgrund den Vereinsaustritt und umgekehrt die Satzung das Ende der Mitglied bei Beendigung des Pachtverhältnisses.
Anderfalls ist mit dem Austritt aus dem Verein das Pachtverhältnis nicht beendet.

Re: Austritt aus Kleingartenverein, aber Behalten des Pachtgartens
von: Christel ()
Datum: 24.07.2016

Hallo vielen dank für deine ausführungen. Liegt die Kündigungsfrist (Verein) bei 3 Monaten zum Jahresende oder zum Beitrittsdatum? LG Christel

Re: Austritt aus Kleingartenverein, aber Behalten des Pachtgartens
von: Rosa ()
Datum: 08.04.2020

Hardy schrieb:
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1. Ist das möglich, wenn der Pachtvertrag "als Mitglied" abgeschlossen ist und in diesem Vertrag
keine Regelung betreffs Austritt enthält?

Ja, Pacht und Mitgliedschaft sind wie Hr. Pfeffer bereits schrieb - zwei unterschiedliche Rechsverhältnisse.

2. Gilt nicht der Grundsatz, dass Vertrag eben Vertrag ist und bei einem selbst gewollten
Austritt der Pachtgarten zu räumen bzw. zu übergeben ist?
3. Gibt es gesetzliche Regelungen, die die Beibehaltung des Pachtgartens ohne Mitglied zu
sein, ermöglichen?

Wenn der Pachtvertrag keine konkreten Regelungen zur Mitgliedschaft enthält, kann man als Mitglied austreten gem. Satzung und bleibt damit als Pächter bestehen.
Bevor dieser Schritt gemacht wird, sollte man in die Satzung bzw. Gebührenordnung des Vereins reinschauen. Hier könnte drin stehen, dass nach Austritt aus dem Verein erhöhte Kosten auf euch zu kommen könnten.

Mich würde es aber interessieren, warum man als Mitglied austreten möchte?