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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Pacht
von: Rosa ()
Datum: 05.04.2020

§ 5 Pacht BKlgG
(1) Als Pacht darf höchstens der vierfache Betrag der ortsüblichen Pachtim erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau, bezogen auf die Gesamtfläche derKleingartenanlage verlangt werden.

Es handelt sich um einen KGV, der gemeinnützig ist und unter dem BKlgG steht.
Muss ein Privatverpächter sich bei der Pacht an das BKlgG halten? Ich bin der Meinung ja.
Mir wurde aber mitgeteilt, dass die Kommune sich dran halten muss, aber der Private nicht. Kann ich aber nicht nachvollziehen.

Wer kennt sich damit aus oder hat Erfahrungen bereits gemacht?