Re: MV verschieben Covid
von: pfeffer ()
Datum: 19.03.2020
1) Kann die MV in diesem Jahr ersatzlos entfallen? Meiner erachtens: nein
# Das hängt von der Satzung ab. Sie kann zumindest bis auf Weiteres verschoben werden.
2) Kann die MV verschoben werden - beispielsweise in den Herbst - ohne dass jetzt Beschlüsse gefasst werden?
# Ja. Es geht ja ohnehin nicht anders.
3) Kann die MV verschoben werden und sollten dann bestimmte Elemente im Umlaufverfahren beschlossen werden?
# Ja, aber wenn die Satzung das nicht anders regelt, ist dazu die Zustimmung aller (!) Mitglieder erforderlich.
Falls ja, welche Elemente sind dies?
# Es können alle Beschlüsse so gefasst werden.
Welche Beschlüsse sind zu fassen? Sprich, welche sind dringend nötig?
# Das kann nur der Verein selbst entscheiden. Wichtig sind vor allem Neuwahlen, wenn erforderlich.
4) Kann der Vorstand bemächtigt werden, die Beschlüsse, die eigentlich die MV beschließen müsste, selbst zu beschließen?
# Nein, dazu wäre eine spezielle Satzungsregelung erforderlich
Müsste die MV den Vorstand im Umlaufverfahren dazu ermächtigen?
# Auch das geht nicht. Die MV muss selbst beschließen, wenn die entsprechenden Aufgaben nicht (per Satzung) dem Vorstand übertragen sind.
Frage 4 ist eine Art Notverordnung der e.V.s: Da Vorstand alleinvertretungsberechtigt ist und die Geschäfte führt: ist dies möglich, auch wenn die Satzung vorschreibt, dass die MV über die Mittelverwendung beschließt?
# Nein. Aber muss denn die MV laut Satzung über jede Mittelverwendung beschließen?
Das wäre sehr unpraktikabel.