Re: e.V. Gründung zu zweit
von: pfeffer ()
Datum: 27.03.2020
Für jeden dieser nicht eingetragenen Vereine reichen ja jeweils zwei Gründungsmitglieder.
# Nein, es müssen drei sein!
Die zwei natürlichen Personen und die 5 nicht eingetragenen Vereine (= 7 Gründungsmitglieder) gründen dann einen e.V.
# Grundsätzlich geht das, weil auch nicht rechtsfähige Vereine Gründungsmitglied sein können.
Das Verfahren ist dennoch sehr umwegig. Einfacher und gängiger ist folgendes Vorgehen: Die drei Personen gründen den Verein. Zur Eintragung holen sie sich die Unterschriften von 4 weiteren Personen (aus dem Bekannten- oder Familienkreis). Diese können sofort nach Eintragung wieder austreten, ohne dass der Verein gelöscht werden muss. Nach der Eintragung kann ein e.V. auch mit nur drei Mitgliedern fortbestehen.