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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Wahlen Vorstand
von: SchlindweinGe ()
Datum: 17.03.2020

Guten Morgen Herr Pfeffer,
ich habe bitte zwei Fragen:
wegen der Coronakrise ist bei uns die Mitgliederversammlung (MV) ausgefallen, die lt. Satzung im 1.Quartal stattzufinden hat.
Frage 1: muss diese MV im Laufe 2020 nachgeholt werden oder kann einfach die nächste turnusmäßige Versammlung im 1. Quartal 2021 stattfinden (dann hätte in 2020 keine MV stattgefunden)?

Bei dieser MV standen Neuwahlen des Vorstandes an. Der gesamte Vorstand hätte sich wieder zur Verfügung gestellt und wäre auch bestätigt worden.
Lt. Satzung bleibt der "alte" Vorstand bis zu einer Neuwahl im Amt.
Frage 2: Muss aufgrund dieser Neuwahl die MV in 2020 nachgeholt werden oder genügt die Wahl in der nächsten turnusmäßigen Versammlung im 1. Quartak 2021?

Vielen Dank

Re: Wahlen Vorstand
von: pfeffer ()
Datum: 17.03.2020

Muss diese MV im Laufe 2020 nachgeholt werden oder kann einfach die nächste turnusmäßige Versammlung im 1. Quartal 2021 stattfinden ?

# Ein Muss im eigentlichen Sinn gibt es nicht. Zunächst entscheidet der Vorstand. Die Mitglieder können die MV nur über das Minderheitenbegehren erzwingen.
Es ist aber sicher angemessen, die MV so bald wie möglich nachholen.

Muss aufgrund dieser Neuwahl die MV in 2020 nachgeholt werden oder genügt die Wahl in der nächsten turnusmäßigen Versammlung im 1. Quarta 2021?

# Auch hier wird gelten: Sobald wie möglich nachholen. Die eigentliche Amtszeit endet ja.