GbR
von: boernie53 ()
Datum: 15.03.2020
Hallo Herr Pfeffer,
ich muss noch einmal wegen unserer sechs Vereine auf einem Gelände nachfragen. Sie schrieben, wenn die Vereine eigentlich an den selben Objekten teilhaben, bzw. die gleichen Ziele verfolgen, ist es rechtlich gesehen eine (noch nicht offiziell verkündete) GbR. Wenn das nun dazu kommt, ist es dann möglich durch eine Art Satzung, die Abstimmung zu einer Sache, durch sämtliche Einzelpersonen (Mitglieder) , festzulegen? Oder muss in jedem Verein eine einfache Mehrheit den Willen des Vereins bestimmen und die Vorstände werden mit diesem Ergebnis in die Endabstimmung geschickt?. Kann für diesen Fall festgelegt werden, dass, auch dabei die einfache Mehrheit zählt? Wobei eine Einzelabstimmung reeller wäre, da die Vereine unterschiedliche Mitgliederzahlen haben.
Ich hoffe, das war verständlich und Sie können Antworten geben, obwohl es nicht reine Vereinsproblematik ist.
Vielen Dank im Voraus
boernie53