Re: absage mv wegen corona
von: pfeffer ()
Datum: 13.03.2020
Das Vereinsregister spielt hier keine Rolle. Es kann die Einberufung einer MV nicht verlangen.
Ein Problem bestünde allenfalls, wenn Amtsperioden ohne Verlängerungsklausel eine Neuwahl erfordern.
Auch wenn die Satzung einen bestimmten Termin für die Versammlung vorsieht (z.B. 1.Quartal), haben Mitglieder kein Klagerecht, sondern sind auf das Minderheitenbegehren verwiesen.
Theoretisch kann sich der Vorstand schadenersatzpflichtig machen, wenn er nicht einberuft. In aller Regel wird aber die Verschiebung zu keinem Schaden für den Verein führen.
Außerdem liefert Corona gewichtige sachliche Gründe für eine Verschiebung.