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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rücktritt des ersten Vorsitzenden der den Verein alleine führt.
von: Holger ()
Datum: 09.03.2020

Hallo,
folgender Frage, da ich total überfordert bin.
In einer Vereinssatzung steht folgender Paragraph:
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem/der Vorsitzenden und zwei Stellvertretern/innen. Dem/der Vorsitzenden obliegt die Geschäfts- und Kassenführung. Der/die Vorsitzende vertritt den Verein alleine. Im Verhinderungsfalle wird er/sie von den Stell-
vertretern/innen gemeinschaftlich vertreten.
Wenn jetzt der Vorsitzende sein Amt niederlegt, können die Stellvertreter den Verein weiterführen oder ist das kein verhinderungsfall, da dauerhaft.
Also ist der Verein dann handlungsunfähig oder handlungsfähig. Rücken die Stellvertreter nach zum ersten Vorsitzenden oder bleiben beide Stellvertreter, Stellvertreter. Da der Verein alleine vom ersten Vorsitzenden geführt wird, wäre der Verein dann ja handlungsunfähig? Oder zählt der Wegfall des ersten Vorsitzenden unter einem verhinderungsfall?
Vielen Dank für eure Mühe!
Liebe Grüße
Holger

Re: Rücktritt des ersten Vorsitzenden der den Verein alleine führt.
von: pfeffer ()
Datum: 10.03.2020

Im Verhinderungsfalle wird er/sie von den Stellvertretern/innen gemeinschaftlich vertreten.

# Eine solche Eventualvertretung darf eigentlich nicht ins Vereinsregister eingetragen werden, weil sie unzulässig ist. Ist sie wirklich eingetragen? Dann hat das Registergericht geschlampt.

Da die Regelung ungültig ist, gilt m.E. die gesetzliche, d.h gemeinsame Vertretung. Der Vorstand wäre also, wenn nicht alle Ämter besetzt sind, nicht vertretungsfähig. Ein Nachrücken kann es nicht geben.

Re: Rücktritt des ersten Vorsitzenden der den Verein alleine führt.
von: Holger ()
Datum: 10.03.2020

Vielen Dank
So sehe ich das auch!
Wie ist denn die gesetzliche Regelung?
Und muss jetzt der alte Vorstand , also beide zweite Vorsitzende, schnell eine außerordentliche Versammlung machen oder ist der Verein formal handlungsunfähig und muss es ans vereinsregister melden?
Vielen Dank für die Mühe !
Herzliche Grüße
Holger

Re: Rücktritt des ersten Vorsitzenden der den Verein alleine führt.
von: Holger ()
Datum: 10.03.2020

... was ist ein Verhinderungsfall. Nur die Abwesenheit wegen Krankheit oder gleichen oder auch der Rücktritt eine Person?
Liebe Grüße
Holger

Re: Rücktritt des ersten Vorsitzenden der den Verein alleine führt.
von: pfeffer ()
Datum: 10.03.2020

Wie gesagt, die Verhinderung ist ohne Bedeutung, weil eine solche Klausel nicht zulässig ist.

Re: Rücktritt des ersten Vorsitzenden der den Verein alleine führt.
von: pfeffer ()
Datum: 10.03.2020

Und muss jetzt der alte Vorstand , also beide zweite Vorsitzende, schnell eine außerordentliche Versammlung machen oder ist der Verein formal handlungsunfähig und muss es ans vereinsregister melden?

# Ja, ganz richtig.

Re: Rücktritt des ersten Vorsitzenden der den Verein alleine führt.
von: Holger ()
Datum: 10.03.2020

Vielen Dank!
Aber wieso können die beiden Vertreter nicht eine mitgliederversammlung einberufen? Wieso bilden die beiden Vertreter nicht den momentan Vorstand nach gesetzeslage?
Danke!
Liebe Grüße
Holger

Re: Rücktritt des ersten Vorsitzenden der den Verein alleine führt.
von: pfeffer ()
Datum: 10.03.2020

Aber wieso können die beiden Vertreter nicht eine mitgliederversammlung einberufen?

# Weil sie nicht vertretungsberechtigt sind.

Wieso bilden die beiden Vertreter nicht den momentan Vorstand nach gesetzeslage?

# Da habe ich oben erklärt.

Re: Rücktritt des ersten Vorsitzenden der den Verein alleine führt.
von: Holger ()
Datum: 10.03.2020

Wer sagt denn dass der Vorstand aus drei Personen bestehen muss.
ich dachte dann hat der Verein jetzt einen Vorstand aus 2 Personen. schreibt das BGB vor dass man drei Personen haben muss. sorry, ich verstehe immer nicht warum der Verein handlungsunfähig ist.

Danke nochmals für die Nachfrage. Bin halt Laie und verstehe das nicht wirklich. Warum sind die beiden Stellvertreter nach BGB handlungsunfähig? der Vorstand besteht durch jetzt nur aus zwei Personen.

Vielen Dank

Re: Rücktritt des ersten Vorsitzenden der den Verein alleine führt.
von: Holger ()
Datum: 10.03.2020

Wer sagt denn dass der Vorstand aus drei Personen bestehen muss.
ich dachte dann hat der Verein jetzt einen Vorstand aus 2 Personen. schreibt das BGB vor dass man drei Personen haben muss. sorry, ich verstehe immer nicht warum der Verein handlungsunfähig ist.

Danke nochmals für die Nachfrage. Bin halt Laie und verstehe das nicht wirklich. Warum sind die beiden Stellvertreter nach BGB handlungsunfähig? der Vorstand besteht durch jetzt nur aus zwei Personen.

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung.

Re: Rücktritt des ersten Vorsitzenden der den Verein alleine führt.
von: pfeffer ()
Datum: 10.03.2020

Wer sagt denn dass der Vorstand aus drei Personen bestehen muss.

# Ihre Satzung.

Ich dachte dann hat der Verein jetzt einen Vorstand aus 2 Personen. schreibt das BGB vor dass man drei Personen haben muss. sorry, ich verstehe immer nicht warum der Verein handlungsunfähig ist.

# Es muss immer der satzungsmäßige Vorstand vorhanden sein, bzw. der für die Vertretung laut Satzung erforderliche.
Natürlich kann die Satzung in diesem Punkt geändert werden.

Re: Rücktritt des ersten Vorsitzenden der den Verein alleine führt.
von: Holger ()
Datum: 10.03.2020

... im BGB steht doch...


(2) Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.

2 von ehemals drei Vorstanden sind doch die Mehrheit im Vorstand...
Sorry ich verstehe es nicht

Re: Rücktritt des ersten Vorsitzenden der den Verein alleine führt.
von: Holger ()
Datum: 10.03.2020

Also verstehe ich das richtig dass nicht der komplette Passus ungültig ist dann nur die aussage der Vertretung.

mit meinen Worten, laut Vereinssatzung Muss der Vorstand aus 3 Personen bestehen. Der Passus der Vertretung ist ungültig. Und somit fehlt einer im Vorstand. Habe ich das so richtig verstanden?

und der Vorstand kann auch nicht hilfsweise ein Mitglied einberufen da er nicht handlungsfähig ist? also ist wirklich die einzigste Lösung der notvorstand bis zur ausserordentlichen mitgliederversammlung. Keine andere Chance, sehe ich das richtig? Und dessen siend sie sich sicher?

Vielen herzlichen Dank für die Infos

Re: Rücktritt des ersten Vorsitzenden der den Verein alleine führt.
von: pfeffer ()
Datum: 11.03.2020

mit meinen Worten, laut Vereinssatzung Muss der Vorstand aus 3 Personen bestehen. Der Passus der Vertretung ist ungültig. Und somit fehlt einer im Vorstand. Habe ich das so richtig verstanden?

# Ja, ganz richtig.

und der Vorstand kann auch nicht hilfsweise ein Mitglied einberufen da er nicht handlungsfähig ist?

# Nur, wenn die Satzung das ausdrücklich erlaubt.

also ist wirklich die einzigste Lösung der notvorstand bis zur ausserordentlichen mitgliederversammlung.

# Nein, das VR würde hier keinen Notvorstand bestellen.

Keine andere Chance, sehe ich das richtig?

# Es muss umgehend eine MV einberufen werden. Das darf auch der ausgeschiedene Vorstand.


Und dessen sind sie sich sicher?

# Ja.

Re: Rücktritt des ersten Vorsitzenden der den Verein alleine führt.
von: pfeffer ()
Datum: 11.03.2020

(2) Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.

# Da der erste Vorstand ja laut Satzung zur Vertretung erforderlich ist, wird nur die bedingte Vertretung unzulässig sein. (Da muss ich mich korrigieren).

Wie auch immer. Es muss neu gewählt werden.

Re: Rücktritt des ersten Vorsitzenden der den Verein alleine führt.
von: Holger ()
Datum: 11.03.2020

Vielen Dank
Mittlerweile ist der 1. Vorsitzender auch schon aus dem Verein ausgetreten. Wenn ich das richtig gelesen habe könnte er ja trotzdem eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, oder? Aber viel wichtiger, er will es gar nicht.

Also noch mal klar die Frage dürfen in dieser Situation die beiden Vertreter, trotz eb. ungültiger Satzung, alsbald eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen?

Vielen Dank

Re: Rücktritt des ersten Vorsitzenden der den Verein alleine führt.
von: pfeffer ()
Datum: 11.03.2020

Mittlerweile ist der 1. Vorsitzender auch schon aus dem Verein ausgetreten. Wenn ich das richtig gelesen habe könnte er ja trotzdem eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, oder? Aber viel wichtiger, er will es gar nicht.

# Das sollte er sich überlegen, weil er evtl. schadenersatzpflichtig gemacht werden kann.

Also noch mal klar die Frage dürfen in dieser Situation die beiden Vertreter, trotz eb. ungültiger Satzung, alsbald eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen?

# Das geht nur, wenn sie vertretungsberechtigt sind. Was nach obiger Darstellung nicht der Fall wäre.