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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Neuwahl/ Amtsperiode
von: PetRa ()
Datum: 02.07.2022

Guten Morgen.
Ich habe eine Frage zur Amtsperiode des Vorstandes.
Aufgrund der Corona Pandemie konnten die Neuwahlen nicht in 2020 ordnungsgemäß durchgeführt werden und wurden in 2021 nachgeholt.
Die Amtsperiode des Vorstandes beträgt lt. Satzung 2 Jahre.
Muss in 2022 bereits eine Neuwahl durchgeführt werden, oder erst in 2023?
Danke für Ihre Rückmeldung

Re: Neuwahl/ Amtsperiode
von: pfeffer ()
Datum: 02.07.2022

Wenn die Satzung das nicht anders regelt, beginnt die Amtsperiode des Vorstands mit der Bestellung.