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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Gründungsversammlung e.V. / Unterlagen für den Notar
von: guteLaune ()
Datum: 01.06.2022

Hallo Herr Pfeffer,

welche Unterlagen im Detail müssen bei der Anmeldung eines Vereins als e.V. dem Notar vorgelegt werden:

1. Anmeldeschreiben an das Vereinsregister (Amtsgericht)
Muss notariell beglaubigt werden. Was bedeutet das konkret?

2.
Ein Satzungsexemplar, unterzeichnet von 7 Vereinsmitgliedern
(ich vermute, neben der
* Unterschrift, müssen
* Name,
* Geb. Datum?, und
* Wohnanschrift
mit angegeben werden ...?)

Wo werden die Zusatzangaben (Name, Anschrift etc..) gemacht? Auf der Satzung, oder auf einem extra Blatt Papier?

Wenn in der Satzung keine Einschränkung zum Wohnort der Vereinsmitglieder enthalten ist, dürfen wir Deutsche mit Wohnsitz in den USA, oder generell Bürger mit Wohnsitz im Ausland in den Verein aufnehmen? Dürfen diese als Gründungsmitglieder fungieren?

Ganz sicher werden der Personalausweis des vertretenden Vorstandes benötigt. Auch die Kopien? der Personalausweise der anderen 6 Gründungsmitglieder?

Müssen die Personalien der Gründungsmitglieder notariell beglaubigt werden?


3.
Protokoll der Gründungsversammlung gemäß Satzung.

In unserer Satzung heißt es bei § 10 Mitgliederversammlung:

> Jede Mitgliederversammlung, die ordentlich einberufen wurde, ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der tatsächlich erschienen Mitglieder beschlussfähig.
> Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst.

Auch die Gründungsversammlung wird ja gemäß der Satzung abgehalten. Wir haben nun das 'Problem', dass unsere Gründungsmitglieder in ganz Deutschland verteilt sind und ein gemeinsames Treffen nicht ganz einfach zu organisieren sein wird.

Reicht es daher, wenn z.B. nur 3 Gründungsmitglieder an der Gründungsversammlung teilnehmen? Beschlüsse (z.B. die Vorstandswahl) wären dann mit einer Stimmanzahl von 2 gültig? Das scheint mir etwas 'wackelig'. Was empfehlen Sie für die Gründungsversammlung?
Wie viele Gründungsmitglieder sollten teilnehmen und können nicht teilnehmende Mitglieder ihre Zustimmung zur Wahl des Vorstandes per Email geben?

Vielen Dank!!!

Re: Gründungsversammlung e.V. / Unterlagen für den Notar
von: pfeffer ()
Datum: 01.06.2022

Muss notariell beglaubigt werden. Was bedeutet das konkret?

# Das weiß der Notar. Oder wie ist die Frage gemeint?

(ich vermute, neben der
* Unterschrift, müssen
* Name,
* Geb. Datum?, und
* Wohnanschrift
mit angegeben werden ...?)

# Nein, nur die Unterschrift.


Wenn in der Satzung keine Einschränkung zum Wohnort der Vereinsmitglieder enthalten ist, dürfen wir Deutsche mit Wohnsitz in den USA, oder generell Bürger mit Wohnsitz im Ausland in den Verein aufnehmen?

# Ja

Dürfen diese als Gründungsmitglieder fungieren?

# Ja.
Zu beachten sind aber die Regelungen zum sog. Ausländerverein.

Ganz sicher werden der Personalausweis des vertretenden Vorstandes benötigt.
# Ja

Auch die Kopien? der Personalausweise der anderen 6 Gründungsmitglieder?
# Nein, die werden nirgendwo eingetragen.

Müssen die Personalien der Gründungsmitglieder notariell beglaubigt werden?
# Nein.

Auch die Gründungsversammlung wird ja gemäß der Satzung abgehalten. Wir haben nun das 'Problem', dass unsere Gründungsmitglieder in ganz Deutschland verteilt sind und ein gemeinsames Treffen nicht ganz einfach zu organisieren sein wird.
# Es ist auch eine Online-Gründung möglich.

Reicht es daher, wenn z.B. nur 3 Gründungsmitglieder an der Gründungsversammlung teilnehmen?
# Ja, aber das sehen die Vereinsregister teilweise anders

Beschlüsse (z.B. die Vorstandswahl) wären dann mit einer Stimmanzahl von 2 gültig?
# Ja.

Wie viele Gründungsmitglieder sollten teilnehmen
# wie gesagt drei, sicherheitshalber sieben.

und können nicht teilnehmende Mitglieder ihre Zustimmung zur Wahl des Vorstandes per Email geben?
# Nur wenn die Satzung das erlaubt (schriftliche Beschlussfassung).

Re: Gründungsversammlung e.V. / Unterlagen für den Notar
von: guteLaune ()
Datum: 01.06.2022

Was für ein Super-Service! Vielen Dank!