Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstand zurückgetreten - Neu oder Nachwahlen?
von: KocDo ()
Datum: 02.05.2022

Ich habe folgende Frage zum Vorstand unseres Kleingartenvereins:
Laut Satzung besteht dieser aus 5 Personen, die für 4 Jahre gewählt werden. Gibt es bei der Wahl mehr als fünf Kandiaten, rücken bei Rücktritt eines Vorstandmitglieds je nach Stimmenlage die aufgestellten Mitglieder nach. Vertretungsberechtigt ist der 1.Vorsitzende, der Stellvertreter und der Kassenwart. Diese Rollen vergibt der Vorstand demokratisch selbst. Der Vorstand ist nur entscheidungsfähig, wenn der 1.Vorsitzende, der Stellvertreter und zwei weitere Mitglieder anwesend sind.
Nun sind in der laufenden Wahlperiode schon mehrere Vorstände zurückgetreten und Personen nachgerückt. Es gibt keine Nachrücker im Sinne der Satzung mehr. Zuletzt waren 4 Personen im Vorstand. Nun sind im April die 1.Vorsitzende und eine weitere Person zurückgetreten. Es sind nur noch zwei Vorstände vorhanden. 2023 müssten Neuwahlen stattfinden. Es besteht wohl Einigkeit über die zeitnahe Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung.
Folgende Fragen:
Ist der Vorstand überhaupt noch vertretungsberechtigt?
Wie muss die Wahl zum Vorstand organisiert werden?
Müssen Nachwahlen für die 3 vakanten Vorstandsstellen oder gleich eine komplette Neuwahl gemacht werden?

Re: Vorstand zurückgetreten - Neu oder Nachwahlen?
von: Rosa ()
Datum: 02.05.2022

KocDo schrieb:
-------------------------------------------------------
Vertretungsberechtigt ist der 1.Vorsitzende, der Stellvertreter und der Kassenwart. Der Vorstand ist nur entscheidungsfähig, wenn der 1.Vorsitzende, der Stellvertreter und zwei weitere Mitglieder anwesend sind. Ist der Vorstand überhaupt noch vertretungsberechtigt?

# Was steht konkret in der Satzung? Genauer Wortlaut.

Nun sind in der laufenden Wahlperiode schon mehrere Vorstände zurückgetreten und Personen
nachgerückt. Es gibt keine Nachrücker im Sinne der Satzung mehr.

# Wie viel Mitglieder wurden den 2019 in den Vorstand gewählt oder wurden die Nachrücker kooptiert?
Steht in der Satzung etwas von einer Kooptierung eines Vorstandsmitgliedes?

Es sind nur noch zwei Vorstände vorhanden.

# Wer steht denn im Vereinsregister als Vorstand gem. § 26 BGB?

Es besteht wohl Einigkeit über die zeitnahe Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung.
Wie muss die Wahl zum Vorstand organisiert werden?

# Was steht in der Satzung zur Einladung zur MV?

Müssen Nachwahlen für die 3 vakanten Vorstandsstellen oder gleich eine komplette Neuwahl gemacht werden?

# Es wäre günstiger, wenn eine komplette Neuwahl erfolgt. Dazu müssten aber die restlichen Vorstandsmitglieder ebenfalls zurücktreten.
Eine Nachbesetzung von Vorstandsmitglieder hängt von der Satzung ab, ob eine Kooptierung möglich ist.

Eine pauschale Aussage ist nicht möglich, da jede Satzung anders aufgestellt ist.

Re: Vorstand zurückgetreten - Neu oder Nachwahlen?
von: KocD ()
Datum: 05.05.2022

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Da keine gewählten Personen zum Nachrücken laut Satzung existieren, müssen Neuwahlen gemacht werden.
Das ist, was wir wissen wollten.

Es können derzeit vom Vorstand keine Beschlüsse gefasst werden, da laut Satzung vier Vorstände anwesend sein müssen, um einen Beschluss zu fassen. Das ist bei zwei verbliebenen Vorständen dann wahrscheinlich nicht möglich.

Jetzt hat die zurückgetretene Person als Vorstand zur außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen. Geht das überhaupt? Muss das nicht der verbliebene Vorstand tun?

Re: Vorstand zurückgetreten - Neu oder Nachwahlen?
von: Rosa ()
Datum: 18.05.2022

KocD schrieb:
-------------------------------------------------------
> Jetzt hat die zurückgetretene Person als Vorstand zur außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen. Geht das überhaupt? Muss das nicht der verbliebene Vorstand tun?

Ein zurückgetretenes Vorstandsmitlgied kann nicht einladen, sondern dies muss der verbliebene Vorstand tun.