Re: MV und Beschlussfassung bei 2G-Regel
von: pfeffer ()
Datum: 19.01.2022
M.E. nicht. Das begründet sich allein schon daraus, dass es nach dem "Corona-Gesetz" die Möglichkeit einer virtuellen Versammlung oder (auch zusätzlichen) schriftlichen Beschlussfassung gibt. Hier hat der Verein eine Treuepflicht den Mitgliedern gegenüber, diesen Zusatzaufwand zu stemmen.
Mitgliedern Mitgliedschaftsrechte zu verwehren, kann nicht ohne weiteres mit behördlichen Vorgaben begründet werden.