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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
MV und Beschlussfassung bei 2G-Regel
von: Lutz-G ()
Datum: 19.01.2022

Hallo,

wir planen eine Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltung unter der 2G-Regel durchzuführen.

Das schließt ja im Prinzip alle "Ungeimpften" Mitglieder von der Teilnahme und Beschlussfassung aus.

Ist dies unter "CORONA-Bedingungen" vertretbar/ zulässig und sind die gefassten Beschlüsse rechtskräftig?

Die Nichtteilnahme erfolgt ja letztendlich aus persönlichen, nicht vom Verein/ Vorstand zu vertretenden Gründen.

Gruß Lutz

Re: MV und Beschlussfassung bei 2G-Regel
von: pfeffer ()
Datum: 19.01.2022

M.E. nicht. Das begründet sich allein schon daraus, dass es nach dem "Corona-Gesetz" die Möglichkeit einer virtuellen Versammlung oder (auch zusätzlichen) schriftlichen Beschlussfassung gibt. Hier hat der Verein eine Treuepflicht den Mitgliedern gegenüber, diesen Zusatzaufwand zu stemmen.
Mitgliedern Mitgliedschaftsrechte zu verwehren, kann nicht ohne weiteres mit behördlichen Vorgaben begründet werden.

Re: MV und Beschlussfassung bei 2G-Regel
von: Lutz-G ()
Datum: 19.01.2022

Danke für die schnelle Antwort.

Gruß Lutz