Re: Verein fordert ein Verzicht auf Spiele
von: pfeffer ()
Datum: 12.01.2022
Ist eine Anordung des Verzichts so zulässig?
# Das ist sicher eine autonome Entscheidung des Vereins. Zuständig wäre dafür aber immer die Mitgliederversammlung, womit die Entscheidung auch demokratisch legitimiert wäre.
Wenn der Vorstand das allein entscheidet, riskiert er, sich haftbar zu machen. Die persönliche Haftung des Vorstands gilt aber immer dem Verein gegenüber, nicht gegenüber den Mitgliedern.
Wenn ja darf diese auch pauschal für alle Mannschaften ausgesprochen werden, ohne zu wissen ob die Mannschaft von der Begründung (gefährdete Familienmitglieder) betroffen ist?
# Hier gilt zunächst das oben Gesagte. Die Frage ist, ob Mitglieder einen Anspruch gegen den Verein haben.
Grundsätzlich wird das zu bejahen sein, wenn Training, Wettkampf usf. zu den regelmäßigen Leistungen des Vereins gehören. Ein Rückbehaltungsrecht bezüglich der Beiträge gibt es aber nicht, weil diese für die Mitgliedschaft bezahlt werden, nicht für bestimmte Leistungen des Vereins.