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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Nachweis der Gemeinnützigkeit bei Auslandsspenden
von: Kathrin ()
Datum: 01.01.2022

Frohes neues Jahr und guten Abend!

Wir sind ein Verein, der die Gemeinnützigkeit anstrebt. Die Satzung wurde dem zuständigen Finanzamt zur Vorabprüfung übersandt.

Soweit wurde die Satzung genehmigt. Allerdings fördert der Verein Projekte im nicht EU-Ausland.

Welche Unterlagen sind erforderlich, damit diese Spenden abzugsfähig sind?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Kathrin

Re: Nachweis der Gemeinnützigkeit bei Auslandsspenden
von: pfeffer ()
Datum: 02.01.2022

Für die Mittelweitergabe ins Ausland sagt die Finanzverwaltung:
Voraussetzung ist (...), dass der Empfänger im Ausland einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i.S.d. KStG entspricht. Hierzu ist ggf. seine Satzung in deutscher Übersetzung anzufordern.