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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Beiträge gehen nach Todesfall weiter ein
von: Eva ()
Datum: 28.12.2021

Hallo,
ich möchte unser Problem möglichst kurz umreißen.

Ein Vereinsmitglied ist verstorben, wovon wir erst Wochen später "über 3 Ecken" erfahren haben. Der Bruder, im Ausland lebend, war kurz in Deutschland und hat wohl einiges geregelt. Als wir davon erfuhren, war er jedoch schon längst wieder im Ausland. Wir haben keine Kontaktdaten zu dem Bruder.
Das Problem ist, dass nach wie vor monatlich per Dauerauftrag die Mitgliedsbeiträge auf unser Vereinskonto fließen, sein Konto also anscheinend noch existiert.

Was macht man denn jetzt? Wir haben ein paar grobe Ideen, aber ich würde gerne auch Ihre hören.
Besten Dank im Voraus und freundliche Grüße

Eva

Re: Beiträge gehen nach Todesfall weiter ein
von: pfeffer ()
Datum: 28.12.2021

Im Grund ja ganz einfach: Wenn Sie vom Konto einziehen können, können Sie auch auf das Konto zurücküberweisen.
Mit dem Tod endet die Mitgliedschaft. Für die danach gezahlten Beiträge gelten die Grundsätze zur ungerechtfertigen Bereicherung.

Re: Beiträge gehen nach Todesfall weiter ein
von: Eva ()
Datum: 29.12.2021

Also raten Sie uns einfach ebenso einen Dauerauftrag einzurichten, der diese Beiträge monatlich zurücküberweist?

Re: Beiträge gehen nach Todesfall weiter ein
von: pfeffer ()
Datum: 29.12.2021

Ja, natürlich sollten daneben, soweit möglich. die Erben informiert werden.