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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungsänderung
von: LuGroKo ()
Datum: 14.02.2012

Guten Tag.

Wir sind ein Motorbootverein und in unserer Satzung werden die Mitglieder nach aktive Mitglieder (Bootsbesitzer) und passive Mitglieder (ohne Boot) unterschieden.
Dabei sind ca. 50% aktive und 50% passive passive Mitglieder, weil meistens jede Bootsbesatzung aus zwei Mitgliedern besteht, einem Bootseigner und einem (passiven) Ehepartner.
Die Beteiligung am Vereinsleben ist von dieser Einteilung (aktiv/ passiv) nicht betroffen, es gibt sogar passive Mitglieder die aktiver am Vereinsleben teilnehmen als andere aktive Mitglieder.

Bisher besitzen sowohl die aktiven wie auch die passiven Mitglieder Stimm- und Wahlrecht.

Es liegt nun ein Antrag auf Satzungsänderung vor, wonach passive Mitglieder weder Stimm- noch wahlrecht zusteht und diese auch keine Vorstandsämter ausüben dürfen.

Ist es rechtlich überhaupt zulässig quasi die Hälfte des Vereins zu entmündigen und von den Entscheidungen zu Vereinsfragen auszuschließen?
Wäre eine derartige Klausel ggf rechtswidrig und würde sogar vom AG bemängelt werden?

Zur "Belohnung" der passiven Mitglieder ist sogar noch eine Beitragserhöhung nur für diese Mitgliedergruppe beantragt.

Da wir balr Mitgliederversammlung haben, wäre eine Antwort sehr wichtig für uns.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz

Re: Satzungsänderung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.02.2012

Eine solche Satzungsänderung muss mit der üblichen (nach BGB einfachen) Mehrheit möglich sein. Es handelt sich beim Stimmrecht um kein Sonderrecht nach § 35 BGB, weil es allen Mitgliedern zusteht. Deshalb müssen die Mitglieder, denen das Stimmrecht entzogen wird, nicht zustimmen.

Re: Satzungsänderung
von: LuGroKo ()
Datum: 14.02.2012

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Lutz