Rücktritt 1.Vorsitzender; 2.Vorsitzender wird berufen
von: Gerhard293 ()
Datum: 08.12.2011
Hallo zusammen,
wir sind ein kleiner gemeinnütziger Verein,
der Vorstand besteht aus 4 Mitgliedern: 1.und 2.Vorsitzender, Schriftführer und Kassenwart.
Nun ist der 1.Vorsitzender mit sofortiger Wirkung zurückgetreten.
Laut Satzung kann der Vorstand bis zur nächsten MV eine andere Person als Vorstandsmitglied berufen.
Hier ein Auszug aus der Satzung:
§ 9 Der Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, einem Schriftführer, einem Schatzmeister...
2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Jeder von ihnen hat Einzelvertretungsbefugnis;
die des 2. Vorsitzenden wird jedoch im Innenverhältnis auf den Fall der Verhinderung des 1. Vorsitzenden beschränkt.
3. Der Vorstand entscheidet über ...
4. Der 1. Vorsitzende überwacht ...
5. Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer
von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben bis zur nächsten gültigen Wahl im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied innerhalb der Wahlperiode aus,
so kann der Vorstand bis zu einer auf der nächsten Mitgliederversammlung zu treffenden Entscheidung (Bestätigung) eine andere Person als
Vorstandsmitglied berufen.
6. ... Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder, darunter einer der Vorsitzenden anwesend sind.
Der "restliche" drei-Personen-Vorstand hat nun den 2.Vorsitzenden berufen, das Amt des 1.Vorsitzenden bis zur nächsten
Mitgliederversammlung kommissarisch auszuüben. Damit ist der 1. und 2. Vorsitzende dieselbe Person, und der Vorstand würde bis zur nächsten MV aus drei Personen bestehen. Meines Erachtens reicht das aus. Ich bin mir aber unsicher...
Bin für jede Antwort dankbar.
Viele Grüße, Gerhard293