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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kassenprüfung durch Ex-Mann als Rachefeldzug
von: Abo ()
Datum: 26.07.2021

Hallo Zusammen,

ich bin seit 3 Jahren Kassiererin in einem gemeinnützigen Verein. Dieses Jahr hat sich mein Ex-Mann (mit dem ich nur noch gerichtlich verkehre) als Kassenprüfer wählen lassen um mich aus dem Amt bzw. aus dem Verein zu mobben. Der erste Kassenprüfer ist völlig überfordert und überlässt ihm komplett das Feld. Zunächst hat er mit völlig überzogenen Unterlagenanforderungen aufgewartet, nun war die Kassenprüfung bei der jeder Beleg der Bank und der Barkasse geprüft wurden. Am Ende der Prüfung haben sich beide geweigert das vorhandene Summenblatt der Konten zu unterschreiben, sowie in irgendeiner Form zu bestätigen, dass die Kasse geprüft wurde. Auch über das Ergebnis wollten sie keine Aussage machen, weil sie sich erst noch beraten wollen. Dies ist nun einige Tage her - ohne eine Reaktion. Nun wüsste ich gerne, welche Pflichten die Kassenprüfer haben bezüglich der Prüfung und des Ergebnisses - es kann doch nicht angehen, dass sie das Ergebnis bis zur GV für sich behalten dürfen und jegliche Auskunft verweigern? Welche Möglichkeiten hat der Vorstand dieses offensichtliche Mobbing zu unterbinden? In der Satzung ist nichts darüber verankert.

Re: Kassenprüfung durch Ex-Mann als Rachefeldzug
von: pfeffer ()
Datum: 26.07.2021

Ein schönes Verhalten ist das nicht. Grundsätzlich gilt aber: Die Kassenprüfer sind nur der Mitgliederversammlung verpflichtet. Letztlich kann der Vorstand also nur den Bericht für die MV abwarten und dann dazu Stellung nehmen, wenn die Satzung keine besonderen Regelungen trifft. Es kommt immer auf das Votum der Mitglieder an.

Re: Kassenprüfung durch Ex-Mann als Rachefeldzug
von: Abo ()
Datum: 26.07.2021

Das heisst der Vorstand erfährt vor der Generalversammlung nicht was die Kassenprüfer dort berichten? Und ich weiss solange nicht, ob die Kasse abgenommen ist oder nicht? Ich müsste nämlich die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt wieder erneuern, aber ohne den Beleg einer geprüften und für in Ordnung befundenen Kasse kann ich das ja nicht?!

Re: Kassenprüfung durch Ex-Mann als Rachefeldzug
von: pfeffer ()
Datum: 26.07.2021

Das heisst der Vorstand erfährt vor der Generalversammlung nicht was die Kassenprüfer dort berichten?

# Es gibt zumindest keinen Rechtsanspruch darauf. Eine faire Prüfung würde aber dem Vorstand den Bericht zur Einsichtnahme vorlegen.

Und ich weiss solange nicht, ob die Kasse abgenommen ist oder nicht?

# dito

Ich müsste nämlich die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt wieder erneuern, aber ohne den Beleg einer geprüften und für in Ordnung befundenen Kasse kann ich das ja nicht?!

# Mit der Gemeinnützigkeit hat die Kassenprüfung nichts zu tun, das ist rein vereinsintern.

Re: Kassenprüfung durch Ex-Mann als Rachefeldzug
von: Abo ()
Datum: 26.07.2021

# Mit der Gemeinnützigkeit hat die Kassenprüfung nichts zu tun, das ist rein vereinsintern.

Aber die Dame vom Finanzamt meinte ich solle die Zahlen dafür erst nach erfolgter Kassenprüfung an das Finanzamt übermitteln?!

Re: Kassenprüfung durch Ex-Mann als Rachefeldzug
von: pfeffer ()
Datum: 26.07.2021

Die kann ja gar nicht prüfen, ob die Kassenprüfung stattfand.

Re: Kassenprüfung durch Ex-Mann als Rachefeldzug
von: Abo ()
Datum: 26.07.2021

pfeffer schrieb:
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> Die kann ja gar nicht prüfen, ob die Kassenprüfung
> stattfand.

Nein, das kann sie natürlich nicht, aber sollte etwas festgestellt und nachträglich geändert werden müssen, dann liegen dem Finanzamt keine aktuellen/richtigen Zahlen vor und das wäre ja auch schlecht, oder?

Re: Kassenprüfung durch Ex-Mann als Rachefeldzug
von: pfeffer ()
Datum: 26.07.2021

Über die Steuererklärung befindet grundsätzlich nicht die Kassenprüfung.

Übrigens ist die Abgabefrist dieses Jahr für die Steuerklärung erst Ende Oktober.

Re: Kassenprüfung durch Ex-Mann als Rachefeldzug
von: Abo ()
Datum: 26.07.2021

pfeffer schrieb:
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> Über die Steuererklärung befindet grundsätzlich
> nicht die Kassenprüfung.

Nein aber die Zahlen aus dem Kassenbericht sind Bestandteil der Erklärung ans FA
>
> Übrigens ist die Abgabefrist dieses Jahr für die
> Steuerklärung erst Ende Oktober.
Nein, wir haben die schriftliche Frist bis 31.07., die ich telefonisch nun auf 31.08. verlängern ließ

Danke für Ihre Antworten. Noch eine letzte abschließende Frage: Hat die Vorstandschaft die Möglichkeit die Kassenprüfung auf eigene Rechnung parallel noch in die Hände eines Steuerberaters zu geben? Wer kann das beschließen?

Re: Kassenprüfung durch Ex-Mann als Rachefeldzug
von: pfeffer ()
Datum: 26.07.2021

Das hängt von den Kosten ab. Alles was das bisher Übliche überschreitet, sollte von der MV genehmigt werden.