Der Vereinsvorstand hat den Ehrenrat wegen Fehlverhaltens eines Mitglieds einberufen. Dieses Mitglied will nur mit einem Anwalt erscheinen. Muss darauf terminlich Rücksicht genommen werden?
Grundsätzlich gibt es beim vereinsinternen Rechtsweg kein Recht auf Hinzuziehung eines Anwalts. Das gilt zumindest so lange, wie auch die Gegenseite keinen in Anspruch nimmt.