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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Wahl zum 2. Vorsitzenden
von: Larissa ()
Datum: 06.07.2021

Hallo alle zusammen,
meine Frage kurz und knapp.
Ich soll demnächst zum 2. Vorsitzenden eines Vereins e.V. gewählt werden. Ich habe aus meiner Vergangenheit jedoch eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen (privat)
Können Gläubiger an den Verein herantreten?

Würde mich über eine Antwort freuen, da ich da sehr verunsichert bin.

Larissa

Re: Wahl zum 2. Vorsitzenden
von: pfeffer ()
Datum: 06.07.2021

Können Gläubiger an den Verein herantreten?

Nein, auf keinen Fall. (Vorstands-)Mitglieder haben ja keine Vermögensanteile am Verein.

Re: Wahl zum 2. Vorsitzenden
von: Larissa ()
Datum: 07.07.2021

Vielen Dank für die Info