MV ersatzlos ausfallen lassen?
von: Fw21 ()
Datum: 29.06.2021
Zur Vorgeschichte:
Die Mitgliederversammlung unseres Vereins hätte eigentlich bereits im November 2020 stattfinden sollen. Durch die Corona-Beschränkungen war das damals (bis vor einigen Wochen) in Präsenz aber nicht möglich. In unserer Satzung steht, dass die Versammlung jährlich stattfinden muss. Daher bestand das Amtsgericht zunächst auch darauf, dass wir diese in 2020 auf jeden Fall noch machen müssen, zumal auch Neuwahlen des Vorstandes anstehen. Wir wurden auf das "Corona Gesetz" verwiesen, wonach wir die Sitzung im Umlaufverfahren oder online durchführen könnten. Nach einigen Gesprächen hat sich das Amtsgericht schließlich bereit erklärt, dass wir die Versammlung ins erste Quartal 2021 verschieben können. Dazu mussten wir schriftlich bestätigen, dass die Vorstandsmitglieder mit dieser Verlängerung ihrer Amtszeit einverstanden sind und haben versichert, dass wir uns sobald die Corona Auflagen gelockert werden um einen Termin kümmern. Also ein Entgegenkommen des Amtsgerichts, indem dieses (eigentlich gegen die Satzung verstoßende) Vorgehen geduldet wird. Nun war es so, dass auch im gesamten 1. Quartal keine Besserung eingetreten ist. Daraufhin ließ der Vorsitzende die Frist verstreichen ohne nochmal Kontakt aufzunehmen. Bisher hat sich das Amtsgericht auch nicht mehr gemeldet.
Mittlerweile sind die Zahlen ja so gut, dass die Versammlung (meist ca. 30 Personen) relativ problemlos in Präsenz machbar wäre. Nun ist es leider so, dass die große Mehrheit im Vorstand der Meinung ist, man bräuchte die Versammlung jetzt ja auch nicht mehr nachzuholen. Das Amtsgericht würde ja offensichtlich sowieso nicht mehr danach fragen und außerdem hätten das Problem ja Tausende Vereine, die Arbeit sich mit denen allen "rumzuärgern" würde sich das Gericht sowieso nicht machen. Da in weniger als einem halben Jahr wieder November ist, könne man dann einfach wieder die reguläre MV machen. Dieses Vorgehen wurde vom Vorstand bereits mehrheitlich (2 Gegenstimmen) beschlossen.
Der Vorschlag von mir und einem Kollegen war: MV im Sommer nachholen und dabei die Satzung dahingehend ändern, dass die MV nicht mehr jährlich stattfinden muss sondern soll. Damit hätten wir das Problem zukünftig nicht mehr. Falls sich Corona im Winter wieder negativ entwickeln sollte, könnten wir mit der Regelung die MV im November auch problemlos verschieben oder absagen. Ansonsten könnte es uns passieren, dass wir im Winter schon das zweite Mal vor dem Problem stehen. Und irgendwann wird das Amtsgericht dann auch mal nachfragen.
Nun meine Fragen:
Können wir (Vorstand) persönlich bzw. der Verein irgendwie belangt werden, wenn wir den Vorstandsbeschluss umsetzen und die MV 2020 einfach (entgegen schriftlicher Zusage) nicht nachholen?
Kann das sonst irgendwelche Folgen haben?
Wir sind auch nur Dank des "Corona Gesetzes" überhaupt noch handlungsfähig, da unsere Satzung keine Regelung enthält, nach der der Vorstand bis zur Neuwahl im Amt bleibt. Das heißt wenn wir den Termin immer weiter verzögern und das Gesetz am Jahresende ausläuft riskieren wir, dass wir keinen Vorstand mehr haben, oder?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe!